Matthias Hauer MdB

Mitteilung

© Jan Kopetzky

Matthias Hauer MdB: Bund fördert Beratung für Gehörlose in Essen

Beratung von Gehörlosen für Gehörlose: Der Landesverband der Gehörlosen Nordrhein-Westfalen 1899 e.V. mit Sitz in Essen-Holsterhausen wird für die kommenden drei Jahre vom Bund beim Aufbau einer ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung gefördert. Das teilt der Essener Bundestagsabgeordnete Matthias Hauer (CDU) mit.

Mit über 490.000 Euro fördert der Bund in den kommenden drei Jahren den Aufbau und Betrieb einer unabhängigen Beratung für Gehörlose in Essen. Im Mittelpunkt steht dabei die Beratung über Möglichkeiten und Leistungen der Teilhabe sowie die konkrete Hilfe bei der Antragstellung. Im Verbund mit anderen Gehörlosenvereinen soll ein Netzwerk entstehen, in dem Betroffene andere Betroffene beraten – vor allem online in Gebärdensprache oder auch persönlich vor Ort.

„Ich freue mich über die Förderung des Bundes für das Essener Projekt. Menschen mit Behinderung erhalten dadurch die Möglichkeit, sich ganz unabhängig von Interessen der Leistungserbringer zu informieren. Das kann helfen, möglichst selbstbestimmt das Leben zu planen und zu gestalten. Das Projekt fördert durch die Beratung von Betroffenen durch Betroffene auch die Eigenverantwortung“, sagt Matthias Hauer MdB.

„Wir sind positiv überrascht über die Zusage für unser Projekt und können die Selbstbestimmung der Gehörlosen in NRW vermehrt stärken. Das sehen wir als eine neue Herausforderung an und freuen uns darauf“, kommentiert Ralf Kirchhoff aus dem Vorstand des Landesverbandes der Gehörlosen Nordrhein-Westfalen 1899 e.V. die Förderung durch den Bund.

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden im Sozialgesetzbuch (§ 32 SGB IX) die gesetzlichen Voraussetzungen für die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“  geschaffen. Das Angebot ist kostenfrei und soll allen Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihren Angehörigen offen stehen. Damit soll erstmals deutschlandweit ein Netzwerk an unabhängigen Beratungsstellen aufgebaut werden. Ziel ist es, dass die Interessen von Leistungserbringern nicht in die Beratung einfließen. Für die Beratung gelten übergreifende Qualitätsstandards. Das Projekt wird durch eine wissenschaftliche Studie begleitet und nach drei Jahren evaluiert.

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