Matthias Hauer MdB

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Matthias Hauer MdB unterzeichnet die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie. Mit dem Gesetz wird u.a. verboten, dass Händler bei gängigen bargeldlosen Zahlverfahren Zusatzentgelte verlangen dürfen. Das Gesetz wurde am 1. Juni verabschiedet.

Verbraucherschutz: Zusatzentgelte für bargeldlose Zahlverfahren verboten

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche abschließend das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie beraten. Damit verbessert der Bund den Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste, schafft Gebühren ab und schützt Verbraucher besser. Matthias Hauer MdB ist für die Unionsfraktion u.a. für dieses Gesetz zuständig.

„Wer online einkauft und mit Kreditkarte bezahlt, der weiß, wie oft am Ende des Bezahlvorgangs auf den Preis noch eine Gebühr aufgeschlagen wird. Das Zahlungsmittelentgelt kann zum Beispiel bei einer Flugbuchung schnell zehn Euro oder mehr betragen. Damit machen wir jetzt Schluss“, betont Matthias Hauer. „Bei Zahlungen per Überweisung, per Lastschrift oder mit gängigen Kreditkarten wird es in Zukunft keine Extragebühren mehr geben.“

Das Gesetz regelt zudem die Haftung für nicht autorisierte Zahlungen, zum Beispiel beim Kreditkartenmissbrauch, neu. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird der Höchstbetrag für deren Haftung von derzeit 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Lastschriften können Bankkundinnen und Bankkunden künftig ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen. „Wir stärken damit den Verbraucherschutz und die Sicherheit bei bargeldlosen Zahlungen“, so Matthias Hauer.

Daneben werden die Regelungen für Wohnimmobilienkredite vereinfacht. Künftig wird grundsätzlich bei solchen Kreditverträgen, die als Anschlussverträge zum Zwecke der Fortsetzung des Kredites im Weg einer echten Abschnittsfinanzierung oder zum Zwecke einer Umschuldung abgeschlossen werden, keine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung mehr notwendig sein.

Das Gesetz wird – wenn der Bundesrat keinen Einspruch erhebt – Mitte Januar 2018 zu weiten Teilen in Kraft treten. Der neuen Regelung waren intensive Beratungen in der Koalition, Gespräche mit der Opposition und die Befragung von Sachverständigen in einer Anhörung am 26. April vorausgegangen. Die Rede von Matthias Hauer zum Abschluss dieses Gesetzes ist zu Protokoll gegangen. Sie können sie hier nachlesen.