Illegale Autorennen werden zur Straftat
Rücksichtslose Raser werden in Zukunft deutlich härter bestraft: In seiner letzten Sitzungswoche in dieser Legislaturperiode führte der Deutsche Bundestag dazu einen neuen Straftatbestand ein. Bislang wurden illegale Autorennen als Ordnungswidrigkeit nur mit Bußgeld geahndet. Erst bei Eintritt eines Personen- oder hohen Sachschadens lag ein Delikt nach dem Strafgesetzbuch vor. Nach der neuen Fassung des § 315 d StGB kann künftig derjenige zu Haft verurteilt werden, der illegale Autorennen veranstaltet oder daran bloß teilnimmt. Bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe drohen, wenn eine Person dabei schwer verletzt oder getötet wird. Die Vorschrift erfasst auch Einzelraser, die zu schnell fahren, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Durch die Gesetzesänderung wird es nun auch möglich, neben der Verhängung von Fahrverboten die Tatfahrzeuge einzuziehen. „Von