Bund stärkt Familien und digitale Bildung
Am 14. Februar hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über das Familienstärkungsgesetz beraten. Mit dem Gesetz wird ein wichtiges Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Kinderarmut auf den Weg gebracht. Insbesondere Familien mit kleinen Einkommen sollen gestärkt und für ihre Kinder faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe geschaffen werden. Dazu soll unter anderem der Kinderzuschlag neu gestaltet werden: Zum 1. Juli 2019 soll er von jetzt maximal 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind erhöht, für Alleinerziehende geöffnet und deutlich entbürokratisiert werden. Zum 1. Januar 2020 sollen die oberen Einkommensgrenzen entfallen. Einkommen der Eltern, das über deren eigenen Bedarf hinausgeht, soll nur noch zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet werden. Auch durch Verbesserungen im Bildungs- und Teilhabepaket sollen Familien