Durchgreifen bei der Staatsangehörigkeit
Deutsche IS-Kämpfer können in Zukunft ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren: Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag dazu eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. „Deutsche, die sich ins Ausland begeben und dort für eine Terrormiliz kämpfen, bringen damit zum Ausdruck, dass sie sich von Deutschland und seinen grundlegenden Werten abwenden“, erklärt Matthias Hauer MdB. Doppelstaatlern wird dann die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt. Die Unionsfraktion hatte bereits seit 2014 auf diese Regelung gedrungen, es fehlte jedoch die Zustimmung des Koalitionspartners. Zusätzlich treten weitere neue Regelungen in Kraft: Wer in einer Mehrehe lebt, kann nicht eingebürgert werden. „Das ist in Zukunft klar geregelt, denn die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse muss bei der Einbürgerung gewährleistet sein“, betont der Essener Bundestagsabgeordnete. Zudem können erschlichene Einbürgerungen künftig nicht