BGH stärkt Verbraucherschutz
Seit Mitte 2016 existiert der Rechtsanspruch auf ein Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen. Damit sind alle Banken verpflichtet, jedem – auch beispielsweise obdachlosen Menschen – ein sogenanntes Basiskonto anzubieten. In dieser Woche hat der Bundesgerichtshof (BGH) dazu ein Urteil gefällt und unangemessen hohe Gebühren für das Konto aufgrund der aktuellen Gesetzeslage für unwirksam erklärt. Matthias Hauer MdB, der als Berichterstatter für die Union für das Gesetz zum Basiskonto zuständig ist, erklärt: „Damit bleiben die Gebühren für den besonders schutzbedürftigen Adressatenkreis der Basiskonten überschaubar. Es ist gut, dass die Gerichte die gesetzlichen Regelungen zur Angemessenheit konsequent anwenden, wenn es bei den Entgelten im Einzelfall zu Ausreißern kommt.“ Mehr zu dem Thema erfahren Sie hier.