Staatsanwaltschaft befragt
In 18-stündiger Vernehmung am Donnerstag und über elfstündiger Vernehmung am Freitag konnten die Mitglieder des Untersuchungsausschusses einen weiteren Schritt zur Aufklärung des Wirecard-Skandals gehen. Bei den Befragungen zweier Staatsanwälte und eines BaFin-Mitarbeiters standen das Zustandekommen des Leerverkaufsverbots durch die BaFin, die Haftbefehle gegen die Wirecard-Vorstände Braun und Marsalek sowie die strafrechtlichen Ermittlungen im Vordergrund. Keine überzeugende Erklärung konnten die Staatsanwälte liefern, weshalb der Vorwurf einer angeblichen Erpressung Wirecards aus dem Umfeld der Nachrichtenagentur Bloomberg nicht kritischer hinterfragt wurde. Einen Vermerk dazu leitete die Staatsanwaltschaft an die BaFin weiter. In der Folge verfügte die BaFin ein Leerverkaufsverbot.