Matthias Hauer MdB

Beiträge

Amadeus Aßbrock mit Matthias Hauer MdB vor dessen Abgeordnetenbüro Unter den Linden

Praktikum im Berliner Bundestagsbüro

Im September hat der 24-jährige Bankkaufmann und Student der Finanzwissenschaft, Amadeus Aßbrock, ein Praktikum im Berliner Büro von Matthias Hauer MdB absolviert. Hier berichtet er von seinen Erfahrungen: „Ich bin Matthias Hauer für die Möglichkeit des dreiwöchigen Praktikums in Berlin sehr dankbar. Im Vordergrund stand für mich, einen Einblick in das politische Berlin zu erhalten. Die Teilnahme an Plenar- und Ausschusssitzungen sowie an Abendveranstaltungen, die Mitarbeit im Büro und Besuche in verschiedenen Ministerien haben mir gezeigt, wie abwechslungsreich und zeitintensiv die Tätigkeit als Abgeordneter sein kann. Besonders gefallen hat mir, wie sehr die Belange seiner Heimatstadt Essen Matthias Hauer am Herzen liegen und somit Einzug in das tägliche Geschehen erhalten!“

Rede im Plenum: Zehn Jahre Lehman-Insolvenz

Am 28. September hat der Deutsche Bundestag über Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei beraten, die sich mit der Insolvenz der amerikanischen Investmentbank „Lehman Brothers“ im September 2008 befasst haben. Weltweit wurden damals Menschen um ihre Ersparnisse gebracht und Staaten mussten enorme Summen aufbringen, um weitere Banken vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Matthias Hauer MdB betonte in der Debatte als Redner für die CDU/CSU-Fraktion, dass die Politik aus dieser schweren Krise die Lehre gezogen habe, das Verhältnis von Staat und Markt im Finanzsektor neu zu definieren – mit dem Ziel, den Finanzmärkten einen robusten Ordnungsrahmen und effiziente Strukturen zu geben. Auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene seien seitdem eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt worden, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit

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Ralph Brinkhaus MdB und Matthias Hauer MdB beim Kreisparteitag der CDU Essen am 9.7.2016. Der damals stellvertretende Fraktionsvorsitzende berichtete zur politischen Lage in Deutschland.

Unionsfraktion wählt neuen Vorsitzenden

Am 25. September hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ralph Brinkhaus mit 52,7 Prozent der Stimmen zu ihrem neuen Vorsitzenden gewählt. Auf ihn entfielen 125 Stimmen, der bisherige Vorsitzende Volker Kauder kam auf 112 Stimmen (47,3 Prozent). 239 von 246 Stimmen wurden abgegeben. Es gab zwei Enthaltungen. Ralph Brinkhaus gehört seit 2009 dem Deutschen Bundestag an. Seinen Wahlkreis in Gütersloh konnte der 50-jährige Steuerberater bereits dreimal direkt gewinnen. Im Januar 2014 und erneut im Januar 2018 wurde Brinkhaus jeweils zum stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Bereiche Haushalt, Finanzen und Kommunalpolitik gewählt. Seit Juni 2016 ist der Ostwestfale zudem stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Nordrhein-Westfalen.

Matthias Hauer MdB im Paul-Löbe-Haus.

Grundgesetzänderung für Schulen und sozialen Wohnungsbau

Zu wichtigen Zielen der großen Koalition gehören die bessere Ausstattung von Schulen, die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Da die Gesetzgebungskompetenz für diese Bereiche weitgehend bei den Ländern liegt, bedürfen die vorgesehenen Finanzhilfen des Bundes Grundgesetzänderungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund künftig Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur bundesweit fördern darf, d.h. nicht nur für finanzschwache Kommunen. Beim sozialen Wohnungsbau ist für den Bund die Möglichkeit vorgesehen, zweckgebundene Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen zu gewähren. Zudem sollen die Möglichkeit zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs erweitert und Planfeststellung sowie Plangenehmigung der Bundesfernstraßenverwaltung verfassungsrechtlich abgesichert werden. Da für die Änderungen im Bundestag und Bundesrat auch die Stimmen von FDP und Grünen benötigt werden, stehen der Unionsfraktion schwierige

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Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel empfängt die CDU-Landesgruppe NRW bei deren Klausurtagung am 27. August zum Gespräch im Bundeskanzleramt. © Bundesregierung/ Jochen Eckel

Bundesregierung bringt Haushalt 2019 ein

In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Bundeshaushalt 2019 sowie die mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2022 beraten. Im Regierungsentwurf sind Ausgaben von insgesamt 356,8 Milliarden Euro vorgesehen. Trotz der um 13,2 Milliarden Euro höheren Investitionen als im laufenden Jahr steht die schwarze Null weiterhin stabil, denn auch das Haushaltsjahr 2019 soll ohne neue Schulden auskommen. Erstmals seit 2002 wird die Schuldenstandgrenze des Maastrichter Vertrags von 60% des Bruttoinlandsprodukts unterschritten. Der größte Anteil an den Ausgaben entfällt im Bundeshaushalt 2019 auf den Bereich Arbeit und Soziales (40,4%). Investitionen in die Zukunft Familien sollen im Haushalt 2019 durch die geplanten Erhöhungen des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags entlastet werden. In den Koalitionsverhandlungen mit der SPD hat die Union

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Die Schülerinnen und Schüler des Theodor-Heuss-Gymnasiums aus Kettwig mit Matthias Hauer MdB auf der Besucherebene im Reichstagsgebäude

Essener Schulen zu Gast in Berlin

Drei Schulklassen aus Essen haben kürzlich Matthias Hauer MdB im Deutschen Bundestag besucht. Schülerinnen und Schüler des Kettwiger Theodor-Heuss-Gymnasiums, des Gymnasiums am Stoppenberg sowie der Bredeneyer Goetheschule. In den gemeinsamen Gesprächen standen die Arbeit des Essener Bundestagsabgeordneten sowie das aktuelle politische Geschehen im Mittelpunkt. Doch auch für fachspezifische Anliegen zeigten die Jugendlichen großes Interesse und befragten Matthias Hauer als Mitglied des Finanzausschusses und des Ausschusses Digitale Agenda zu Themen wie Blockchain oder Kryptowährungen. „Ich freue mich sehr über das große fachliche Interesse der Essener Schülerinnen und Schüler an aktuellen politischen Entwicklungen“, betont Matthias Hauer.  

Im neuen Format der Befragung der Bundesregierung steht Bundeskanzlerin Angela Merkel dem Parlament Rede und Antwort, hier am 6. Juni 2018. © Deutscher Bundestag/ Achim Melde

Einigung zur Migration

Anfang dieser Woche haben sich CDU und CSU auf ein gemeinsames Vorgehen in der Migrationspolitik verständigt. Derzeit erfolgt die Abstimmung mit der SPD. Zwischen CDU und CSU wurden folgende Vereinbarungen zur besseren Ordnung, Steuerung und Verhinderung der Sekundärmigration getroffen: An der deutsch-österreichischen Grenze wurde ein neues Grenzregime vereinbart, das dazu dient, Asylbewerber, für deren Asylverfahren andere EU-Länder zuständig sind, an der Einreise zu hindern. Dafür werden Transitzentren eingerichtet, aus denen die Asylbewerber direkt an die zuständigen Länder zurückgewiesen werden (Zurückweisung auf Grundlage einer Fiktion der Nichteinreise). Dafür sollen mit den betroffenen Ländern Verwaltungsabkommen abgeschlossen oder das Benehmen hergestellt werden. In den Fällen, in denen sich Länder Verwaltungsabkommen über die direkte Zuweisung verweigern, findet die Zurückweisung an der deutsch-österreichischen Grenze auf

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Baukindergeld kommt wie angekündigt

Der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD hat sich am 26. Juni über das Baukindergeld geeinigt. Es kann in der Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 ohne eine Begrenzung auf Quadratmeterzahlen beantragt werden. Über einen Zeitraum von zehn Jahren sollen 1.200 Euro pro Kind und Jahr gezahlt werden. Anspruch haben Familien bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 75.000 Euro plus 15.000 Euro für jedes Kind. Für eine Familie mit zwei Kindern ergibt sich damit über zehn Jahre ein Betrag von 24.000 Euro. Recht auf das Baukindergeld hat jede Familie, die in Deutschland zum ersten Mal eine Immobilie neu baut oder erwirbt. Das Baukindergeld soll noch in diesem Sommer im Bundestag beschlossen werden.

Rede zu später Stunde: Matthias Hauer MdB spricht am 7. Juni zur Umsetzung von Optionen der EU-Prospektverordnung im Plenum des Deutschen Bundestages. © Deutscher Bundestag

Unternehmensfinanzierung vereinfacht

In der Sitzung vom 28. Juni hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung beschlossen. Damit werden bürokratische Hürden bei der Unternehmensfinanzierung abgebaut und der Anlegerschutz erweitert. Die EU-Prospektverordnung regelt die Pflicht zur Erstellung von Prospekten bei der Ausgabe von Wertpapieren. Bislang müssen Unternehmen ab einem Betrag von 100.000 Euro einen aufwendigen und kostspieligen Wertpapierprospekt erstellen. Ab dem 21. Juli 2018 können die Mitgliedsstaaten von Optionen der EU-Prospektverordnung Gebrauch machen. „Indem wir die Optionen der EU-Prospektverordnung nutzen, erleichtern wir kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu einer kapitalmarktbasierten Finanzierung. Die Erstellung eines Wertpapierprospektes ist für nationale Angebote dann erst ab einem Volumen von 8 Millionen Euro erforderlich. Damit nutzen wir den Spielraum, den das EU-Recht vorsieht,

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Beratungen im Plenum des Deutschen Bundestages © Deutscher Bundestag, Studio Kohlmeier

Einsetzung von Enquete-Kommissionen im Bereich Digitales

Am 28. Juni hat der Deutsche Bundestag die Enquete-Kommissionen „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Potenziale“ und „Berufliche Bildung in der Digitalen Arbeitswelt“ eingesetzt. Die Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz“ hat zum Ziel, Antworten auf die vielfältigen technischen, rechtlichen, politischen und ethischen Fragen im Kontext der Nutzung von künstlicher Intelligenz zu erarbeiten und die damit einhergehenden Chancen, Potentiale und Herausforderungen zu untersuchen. Die Kommission soll unverzüglich eingesetzt werden und nach der parlamentarischen Sommerpause 2020 ihren Abschlussbericht mitsamt Handlungsempfehlungen vorlegen. Die Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der Digitalen Arbeitswelt“ soll aufzeigen, wo und auf welche Weise die berufliche Aus- und Weiterbildung an die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt angepasst werden muss. Sie soll dem Bundestag vor Ablauf der Legislaturperiode berichten.

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