Matthias Hauer MdB

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Bundestag verschärft Asylrecht

Mit breiter Mehrheit hat der Deutsche Bundestag am 25. Februar das Asylpaket II beschlossen und damit das Asylrecht verschärft. Durch die Gesetzesänderungen werden die Verfahren für Asylsuchende mit geringer Bleibeperspektive beschleunigt, schnellere Abschiebungen ermöglicht und der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus für zwei Jahre ausgesetzt. „Damit reduzieren wir die Anreize für nicht schutzbedürftige Flüchtlinge und verringern Abschiebehindernisse“, kommentiert Matthias Hauer MdB das Gesetzespaket.

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Zu Beginn der Plenarsitzungen in dieser Woche haben die Abgeordneten in einer Sonderveranstaltung der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Der 27. Januar ist in Deutschland seit 1996 ein offizieller Gedenktag. © Deutscher Bundestag, Achim Melde

Straffällige Ausländer leichter ausweisen

Als Reaktion auf die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln und anderen deutschen Städten hat das Bundeskabinett am 27. Januar einen Gesetzentwurf zur leichteren Ausweisung straffälliger Ausländer verabschiedet. Danach sollen ausländische Straftäter künftig bereits ausgewiesen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten. Eigentumsdelikte wie Diebstahl können ebenfalls zur Ausweisung führen, wenn sie unter Gewaltanwendung oder von Serientätern verübt werden. Auch das Asylrecht wird künftig leichter verwirkt, wenn ein Ausländer straffällig wird. „Die Unionsfraktion hat sich für diese Gesetzesverschärfung stark gemacht. Sie dient auch dem Schutz der vielen Flüchtlinge, die

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