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Straffällige Ausländer leichter ausweisen
Als Reaktion auf die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln und anderen deutschen Städten hat das Bundeskabinett am 27. Januar einen Gesetzentwurf zur leichteren Ausweisung straffälliger Ausländer verabschiedet. Danach sollen ausländische Straftäter künftig bereits ausgewiesen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten. Eigentumsdelikte wie Diebstahl können ebenfalls zur Ausweisung führen, wenn sie unter Gewaltanwendung oder von Serientätern verübt werden. Auch das Asylrecht wird künftig leichter verwirkt, wenn ein Ausländer straffällig wird. „Die Unionsfraktion hat sich für diese Gesetzesverschärfung stark gemacht. Sie dient auch dem Schutz der vielen Flüchtlinge, die