Matthias Hauer MdB

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Bürgersprechstunde in Kettwig

Baukindergeld, Sicherheit, Solidaritätszuschlag, Wohnungsbau, Migration, Fluglärm und Umweltschutz – diese und weitere Themen waren Gegenstand der Bürgersprechstunde von Matthias Hauer MdB am 27. Juli in Kettwig. Neben dem Essener Bundestagsabgeordneten standen auch der Kettwiger Ratsherr und örtliche CDU-Vorsitzende, Guntmar Kipphardt, die Bezirksvertreter Gabriele Kipphardt und Michael Nellessen sowie weitere örtliche CDU-Aktive den interessierten Bürgern Rede und Antwort. „Insgesamt konnten wir uns über viel positive Resonanz freuen“, sagt Matthias Hauer. Regelmäßig bietet Matthias Hauer Bürgersprechstunden in verschiedenen Stadtteilen seines Wahlkreises an, um mit den Bürgerinnen und Bürgern in den direkten Dialog zu treten.

Baukindergeld kommt wie angekündigt

Der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD hat sich am 26. Juni über das Baukindergeld geeinigt. Es kann in der Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 ohne eine Begrenzung auf Quadratmeterzahlen beantragt werden. Über einen Zeitraum von zehn Jahren sollen 1.200 Euro pro Kind und Jahr gezahlt werden. Anspruch haben Familien bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 75.000 Euro plus 15.000 Euro für jedes Kind. Für eine Familie mit zwei Kindern ergibt sich damit über zehn Jahre ein Betrag von 24.000 Euro. Recht auf das Baukindergeld hat jede Familie, die in Deutschland zum ersten Mal eine Immobilie neu baut oder erwirbt. Das Baukindergeld soll noch in diesem Sommer im Bundestag beschlossen werden.

Bedingungen für das Baukindergeld

Am 7. Mai haben die Geschäftsführenden Fraktionsvorstände von CDU/CSU und SPD eine Initiative für mehr bezahlbaren Wohnraum beschlossen. Dabei wurden auch die Bedingungen für das „Baukindergeld“ festgelegt. Laut Beschluss lauten sie wie folgt: Pro Kind und Jahr finanziert der Bund 1.200 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Eine Familie mit zwei Kindern erhält für den Eigentumserwerb also insgesamt einen Betrag von 24.000 Euro. Der Zuschuss wird bei vorliegender Baugenehmigung bzw. einem Kaufvertrag rückwirkend ab 1.1.2018 gezahlt. Es muss sich um einen Neubau oder den Erwerb einer Bestandsimmobilie in Deutschland handeln. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen übersteigt nicht 90.000 Euro (Familie mit einem Kind). Pro weiterem Kind erhöht sich dieser Betrag um 15.000 Euro. Eine Zwei-Kind-Familie ist damit antragsberechtigt bei einem

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