Matthias Hauer MdB

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Aufweichung der Schuldenbremse stoppen

Schulden von heute sind Zinsbelastungen von morgen – deshalb setzt sich Matthias Hauer MdB mit Nachdruck für den Erhalt der Schuldenbremse im Grundgesetz ein. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 sind aus den Ampel-Parteien Forderungen nach einer Aufweichung bzw. Abschaffung der Schuldenbremse laut geworden. Das Urteil hatte den Nachtragshaushalt der Ampel in dreifacher Hinsicht für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Der Bundestag hat am 1. Dezember den Entwurf der Bundesregierung für ein Nachtragshaushaltsgesetz 2023 beraten. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung insbesondere die Finanzierung der Gas- und Strompreisbremse aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds sowie die Wiederaufbauhilfe für die Betroffenen der Flutkatastrophe von 2021 aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ in Reaktion auf das Urteil rechtlich absichern. Um die

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© Jörg Brücker

Bundesverfassungsgericht stoppt den Ampel-Haushalt

Die Regierung wollte sich mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2021 einen Puffer schaffen, um künftige Ampel-Ausgabenwünsche am aktuellen Haushalt vorbei zu finanzieren und in die Vergangenheit zu buchen. Das Bundesverfassungsgericht hat der Union Recht gegeben und einen dreifachen Verfassungsbruch der Ampel festgestellt. Olaf Scholz und Christian Lindner lassen jede finanzpolitische Seriosität vermissen! Darum geht es: Zur Bewältigung der Pandemie wurde in 2020 und 2021 in erheblichem Maße von der Möglichkeit der staatlichen Nettokreditaufnahme Gebrauch gemacht. Im Nachtragshaushalt 2021 wurde die Ermächtigung um zusätzliche 60 Mrd. Euro auf insgesamt rund 240 Mrd. Euro aufgestockt. Nachdem diese Aufstockung nicht gebraucht wurde, wurden die Kreditmittel für 2021 im Umfang von 60 Mrd. Euro nunmehr gemäß dem Zweiten Nachtragshaushalt 2021 dem Energie- und Klimafonds, der

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