Matthias Hauer MdB

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© Deutscher Bundestag, Stella von Saldern

Bundestag beschließt Erbschaftssteuer-Reform

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Reform der Erbschaftssteuer zugestimmt. Der Vermittlungsausschuss war angerufen worden, um eine Einigung über das Gesetz zwischen Deutschem Bundestag und Bundesrat zu erreichen. „Auch wenn sich nicht jeder Punkt unseres Gesetzesbeschlusses vom Sommer durchsetzen ließ, haben wir unser Kernziel erreicht: Unternehmen werden durch die Erbschaftssteuer nicht in ihrem Bestand gefährdet, und so sichern wir Arbeitsplätze“, betonte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder. „Wir haben erreicht, dass Grüne und Linke dieses Gesetzgebungsverfahren nicht für Steuererhöhungen nutzen, die das Bundesverfassungsgericht gar nicht vorgegeben hat.“ Die Einigung bringt den Unternehmen jetzt vor allem mehr Rechtssicherheit. Bei Betriebsvermögen bis zu einem Wert von 26 Millionen Euro bleibt es bei den bisherigen Begünstigungen. Kleine Betriebe

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Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble spricht über aktuelle finanzpolitische Themen.

Finanzausschuss diskutiert Erbschaftsteuer

Am 17. Dezember hat sich Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble im Finanzausschuss mit den Parlamentariern über aktuelle finanzpolitische Themen ausgetauscht. Im Zentrum des Medieninteresses stand das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaft- und Schenkungsteuer. „Es bleibt künftig grundsätzlich möglich, Familienunternehmen ohne hohe Erbschaftsteuerbelastungen auf die nächste Generation zu übertragen, wenn die Unternehmen fortgeführt und Arbeitsplätze erhalten werden“, erklärt Matthias Hauer MdB die Entscheidung. Das Gericht hatte die derzeit bestehenden Regelungen als verfassungskonform bestätigt, aber Korrekturen in drei Paragrafen angemahnt: Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Regelungen der §§ 13a, 13b und 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt. Bis 30. Juni 2016 müssen die geforderten Änderungen spätestens durch den Gesetzgeber umgesetzt werden. „Wir werden frühzeitig mit dem Koalitionspartner,

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