Matthias Hauer MdB

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© Jan Kopetzky

Pro Jahr 9,8 Mrd. Euro mehr für Familien

Eine Reihe von Verbesserungen für Familien mit Kindern hat der Deutsche Bundestag am 8. November beschlossen. Das Kindergeld wird ab dem 1. Juli 2019 um 10 Euro angehoben und der Kinderfreibetrag ab dem 1. Januar 2019 um 192 Euro. Zudem steigt der steuerliche Grundfreibetrag und die kalte Progression wird abgebaut. Durch diese Maßnahmen werden Familien mit Kindern und insbesondere Steuerzahler mit kleinen und mittleren Einkommen um insgesamt rund 9,8 Mrd. Euro pro Jahr entlastet. Bis 2022 summieren sich die Entlastungen auf fast 35 Mrd. Euro. Mit dem Familienentlastungsgesetz wird zum sechsten Mal in Folge die kalte Progression abgebaut.

Matthias Hauer im Ronald McDonald Haus

Auf Einladung von Leiterin Sabine Holtkamp hat Matthias Hauer MdB am 31. Juli das Ronald McDonald Haus in Essen besucht. Gelegen im Grugapark bietet es ein Zuhause auf Zeit für Familien mit schwer kranken Kindern, die im benachbarten Universitätsklinikum Essen behandelt werden. Die Familien haben hier die Möglichkeit, sich von der anstrengenden Zeit im Krankenhaus zu erholen und während der Behandlung ihrer Kinder in der Nähe zu wohnen – 16 Apartments stehen dafür zur Verfügung. Neben dem hauptamtlichen Team arbeiten über 70 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus. Unterstützt wird das Essener Projekt auch durch einen prominenten Schirmherr: den ehemaligen Boxer Henry Maske.

Besuch im Finanzausschuss: Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) spricht am 17. Juni mit den Parlamentariern über aktuelle Finanzthemen und stellt sich ihren Fragen.

Matthias Hauer: „Mehr Geld für Familien“

Mit dem „Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags“ entlastet der Deutsche Bundestag mit seinem Beschluss vom 18. Juni vor allem Familien und Arbeitnehmer in Deutschland um fünf Milliarden Euro. Die steuerliche Entlastung entsteht u.a. durch die Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.472 Euro in diesem Jahr und auf 8.652 Euro im kommenden Jahr. Der Kinderfreibetrag steigt 2015 auf 4.512 Euro und 2016 auf 4.608 Euro. Der Kinderzuschlag für Geringverdiener wird zudem um 20 Euro auf 160 Euro im Monat angehoben. Der Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, deren Einkommen für den eigenen Bedarf ausreicht, aber nicht, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Erstmals seit 2004 steigt auch rückwirkend ab 1. Januar 2015 der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

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