Matthias Hauer MdB

Beiträge

Im neuen Format der Befragung der Bundesregierung steht Bundeskanzlerin Angela Merkel dem Parlament Rede und Antwort, hier am 6. Juni 2018. © Deutscher Bundestag/ Achim Melde

Einigung zur Migration

Anfang dieser Woche haben sich CDU und CSU auf ein gemeinsames Vorgehen in der Migrationspolitik verständigt. Derzeit erfolgt die Abstimmung mit der SPD. Zwischen CDU und CSU wurden folgende Vereinbarungen zur besseren Ordnung, Steuerung und Verhinderung der Sekundärmigration getroffen: An der deutsch-österreichischen Grenze wurde ein neues Grenzregime vereinbart, das dazu dient, Asylbewerber, für deren Asylverfahren andere EU-Länder zuständig sind, an der Einreise zu hindern. Dafür werden Transitzentren eingerichtet, aus denen die Asylbewerber direkt an die zuständigen Länder zurückgewiesen werden (Zurückweisung auf Grundlage einer Fiktion der Nichteinreise). Dafür sollen mit den betroffenen Ländern Verwaltungsabkommen abgeschlossen oder das Benehmen hergestellt werden. In den Fällen, in denen sich Länder Verwaltungsabkommen über die direkte Zuweisung verweigern, findet die Zurückweisung an der deutsch-österreichischen Grenze auf

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© Jan Kopetzky

Familiennachzug wird begrenzt

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag den Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten neu geregelt. „Wir sehen künftig einen nur sehr begrenzten Familiennachzug für eingeschränkt Geschützte vor, dem ausschließlich humanitäre Kriterien zugrunde liegen“, erklärt Matthias Hauer MdB. Subsidiär Schutzberechtigte genießen nur ein temporäres Aufenthaltsrecht. Ab August dürfen monatlich bis zu 1.000 Angehörige der Kernfamilien nach Deutschland kommen. Einen allgemeinen Rechtsanspruch darauf gebe es jedoch nicht, betonte Bundesinnenminister Horst Seehofer. Außerdem machte er deutlich, dass die getroffene Regelung besonders dem Kindeswohl Rechnung trage und Härtefälle vorrangig berücksichtigt werden. Ausgeschlossen wird der Familiennachzug dagegen dann, wenn eine Ehe erst während bzw. nach der Flucht geschlossen wurde. Ebenfalls ausgeschlossen vom Familiennachzug sind Gefährder und Menschen, die schwerwiegende Straftaten begangen haben.

Zur Aufklärung des BAMF-Skandals hat der Innenausschuss unter Leitung von Andrea Lindholz MdB (CDU) Sondersitzungen einberufen. © Deutscher Bundestag, Julia Nowak

Aufklärung im BAMF-Skandal

Die Unionsfraktion im Bundestag treibt die Aufklärung des Skandals im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) voran. In der Bremer Außenstelle des Bundesamts sollen nach derzeitigem Kenntnisstand zwischen 2013 und 2016 mehr als 1.200 positive Asylbescheide ohne ausreichende Grundlage erteilt worden sein. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte gemeinsam mit dem Koalitionspartner dazu mehrere Sondersitzungen des Innenausschusses beantragt. Dabei wurden u.a. die amtierende BAMF-Präsidentin Jutta Cordt, ihre Vorgänger Manfred Schmidt und Frank-Jürgen Weise sowie der ehemalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière MdB befragt. „Wir wollen zügig konkrete Erkenntnisse. Nur dadurch können wir schnell weitere Reformen im BAMF einleiten“, sagt Matthias Hauer MdB, der stellvertretendes Mitglied im Innenausschuss ist.

Frohnhausen: Jesuiten-WG für Flüchtlinge

Am 22. April war Matthias Hauer MdB beim Tag der Offenen Tür im Abuna-Frans-Haus – einer Einrichtung für acht Flüchtlinge, die künftig dort gemeinsam mit zwei Jesuiten-Patres – Ludger Hillebrand und Lutz Müller – in einer Wohngemeinschaft leben werden. CDU-Landtagskandidatin Brigitte Harti und weitere örtliche CDU-Politiker konnten sich mit Matthias Hauer und den beiden katholischen Ordensleuten über das Projekt austauschen. Das Wort „Abuna“ im Namen des Hauses ist arabisch und steht für Pater bzw. Vater. „Frans“ ist der Vorname von Frans van der Lugt. Er war ein niederländischer Jesuit, der in sich in Syrien um das Zusammenleben von Christen und Muslimen sowie von Behinderten und Nichtbehinderten gekümmert hat und von Terroristen ermordet wurde.

Matthias Hauer spricht bei der Mahnwache christlicher Flüchtlinge aus dem Irak. Sie gilt den Opfern von Terror und Gewalt.

Mahnwache für IS-Opfer und verfolgte Christen

„Christen sind weltweit die am stärksten verfolgte Religionsgruppe“ – darauf machte Matthias Hauer MdB am 16. Juli bei einer Mahnwache für die Opfer von Terror und Gewalt in der Essener Innenstadt aufmerksam. Organisiert wurde die Mahnwache von christlichen Flüchtlingen aus dem Irak, unterstützt von der Caritas-Flüchtlingshilfe Essen. Anlass war der Terroranschlag im französischen Nizza am 14. Juli, bei dem 84 Menschen getötet und über 300 Menschen verletzt wurden. „Viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Mahnwache haben Verwandte, Freunde und Bekannte durch den Terror des Islamischen Staats verloren. Mit der Mahnwache haben wir allen Opfern von Terror und Gewalt gedacht“, betonte Matthias Hauer. „Nicht nur aktuell in Nizza, sondern überall auf der Welt und unabhängig von Herkunft und Religion der Opfer.“

© Deutscher Bundestag/ Studio Kohlmeier

Sichere Herkunftsstaaten in Nordafrika

„Asylrecht ist kein Einwanderungsrecht“ – unter anderem mit diesen Worten eröffnete Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 14. April die Debatte über die Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten im Deutschen Bundestag. Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Asylanträge aus diesen Ländern in Zukunft abgelehnt werden, wenn der Antragsteller nicht nachweisen kann, dass er über einen Asylgrund verfügt. Die Anerkennungsquote sei 2015 sehr gering gewesen, erklärte de Maizière: Sie lag für Algerien bei 0,98 Prozent, für Marokko bei 2,29 Prozent und für Tunesien bei null Prozent. „Wir verringern durch diese Gesetzgebung den Anreiz für Menschen, aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu kommen“, so der Innenminister. Asylanträge könnten durch die Einstufung der drei Länder zu sicheren Herkunftsstaaten deutlich zügiger

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In einer Regierungserklärung vor dem Parlament hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am 16. März die Schwerpunkte der Verhandlungen beim Europäischen Rat dargelegt. © Bundesregierung/ Guido Bergmann

Bundesverkehrswegeplan 2030 vorgestellt

Am Mittwoch hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) den Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030 vorgelegt. Damit sollen 264,5 Mrd. Euro für Straßen, Schienen- und Wasserstraßen bereitgestellt werden. Die Landesgruppe der CDU NRW hatte sich für einen Anstieg des NRW-Anteils eingesetzt: Mit 19,2 Prozent statt bisher 16 Prozent sollen nun deutlich mehr Bundesmittel nach NRW fließen. Der Plan wird in den nächsten Monaten beraten. Der Rhein-Ruhr-Express wurde in den „vordringlichen Bedarf“ aufgenommen; die Projekte A52-Lückenschluss und Ruhralleetunnel – obwohl durch die rot-grüne Landesregierung überhaupt nicht angemeldet – in den „weiteren Bedarf“. Nachhaken wird Matthias Hauer auch bei der Erweiterung der A40: „Es darf zwischen Frohnhausen und Essen-Ost kein Nadelöhr entstehen“, so Matthias Hauer. Regierungserklärung zum Europäischen Rat In ihrer Regierungserklärung am Mittwoch vor

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Bundestag verschärft Asylrecht

Mit breiter Mehrheit hat der Deutsche Bundestag am 25. Februar das Asylpaket II beschlossen und damit das Asylrecht verschärft. Durch die Gesetzesänderungen werden die Verfahren für Asylsuchende mit geringer Bleibeperspektive beschleunigt, schnellere Abschiebungen ermöglicht und der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus für zwei Jahre ausgesetzt. „Damit reduzieren wir die Anreize für nicht schutzbedürftige Flüchtlinge und verringern Abschiebehindernisse“, kommentiert Matthias Hauer MdB das Gesetzespaket.

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Zu Beginn der Plenarsitzungen in dieser Woche haben die Abgeordneten in einer Sonderveranstaltung der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Der 27. Januar ist in Deutschland seit 1996 ein offizieller Gedenktag. © Deutscher Bundestag, Achim Melde

Straffällige Ausländer leichter ausweisen

Als Reaktion auf die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln und anderen deutschen Städten hat das Bundeskabinett am 27. Januar einen Gesetzentwurf zur leichteren Ausweisung straffälliger Ausländer verabschiedet. Danach sollen ausländische Straftäter künftig bereits ausgewiesen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten. Eigentumsdelikte wie Diebstahl können ebenfalls zur Ausweisung führen, wenn sie unter Gewaltanwendung oder von Serientätern verübt werden. Auch das Asylrecht wird künftig leichter verwirkt, wenn ein Ausländer straffällig wird. „Die Unionsfraktion hat sich für diese Gesetzesverschärfung stark gemacht. Sie dient auch dem Schutz der vielen Flüchtlinge, die

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© Deutscher Bundestag, Thomas Trutschel, photothek

Besserer Datenaustausch

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung in einem Schnellverfahren das Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz) auf den Weg gebracht. Matthias Hauer MdB: „Mit dem Gesetz verbessern wir den Austausch der Daten von Asyl- und Schutzsuchenden sowie Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisen oder sich unerlaubt aufhalten, zwischen den beteiligten Stellen. So verhindern wir unter anderem aufwändige Mehrfacherfassungen. Die aktuell sehr hohen Flüchtlingszahlen haben gezeigt, dass wir den Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen umfassend modernisieren müssen.“ In Zukunft soll Asylsuchenden in einer Aufnahmeeinrichtung ein „Ankunftsnachweis“ ausgestellt werden. In diesem Zuge sollen neben den bereits heute schon zu speichernden Grundpersonalien wie Name, Alter, Geburtsort und einem aktuellen

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