Matthias Hauer MdB

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Plenum des Deutschen Bundestages © Thomas Köhler, phototek.net

Weg frei für die Reform der Grundsteuer

Mit zwei Gesetzen sowie einer Änderung des Grundgesetzes hat der Deutsche Bundestag am 18. Oktober den Weg für eine Reform der Grundsteuer frei gemacht. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer bis Ende des Jahres neu geregelt werden, da die bisherige Berechnungsgrundlage veraltet ist. Mit der Grundgesetzänderung behält der Bund die Gesetzgebungskompetenz dafür, ermöglicht den Bundesländern durch eine Öffnungsklausel jedoch, abweichend eigene Regelungen zur Grundsteuer zu treffen. „Kommunen wie Essen bekommen dadurch endlich Planungssicherheit zu einer ihrer wichtigsten Einnahmequellen“, betont Matthias Hauer MdB, der im Finanzausschuss die Reform mitberaten hat. „Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Grundsteuer rechtssicher fortentwickelt. Gegenüber dem ursprünglichen SPD-Vorschlag konnten wir als Union die Regelung deutlich unbürokratischer und gerechter machen.“ Ob Hauseigentümer uns Mieter künftig

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Grundsteuer: Finanzausschuss hört Sachverständige

Die Grundsteuer-Reform geht in die nächste Runde. In zwei Anhörungen befragten die Bundestagsabgeordneten am 11. September zahlreiche Sachverständige zu den Details der geplanten Reformgesetze und Grundgesetzänderung. Für die Erhebung der Steuer soll künftig nicht allein auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Durch eine Öffnungsklausel sollen die Bundesländer die Grundsteuer abweichend nach anderen Bewertungsverfahren erheben können. In jedem Fall werden die Gemeinden – wie die Stadt Essen – die Höhe der Grundsteuer mit örtlichen Hebesätzen bestimmen können. Union und SPD appellierten an die Kommunen, die Hebesätze so festzulegen, dass strukturelle Erhöhungen der Steuer ausgeschlossen sind.

Matthias Hauer MdB vor dem Saal des Fraktionsvorstandes der Unionsfraktion: Hier nahm der Essener Abgeordnete am 24. Juni an einer Sondersitzung der AG Finanzen zur Grundsteuer teil.

Einigung auf Grundsteuer-Reform

In dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag über die geplante Reform der Grundsteuer beraten. Zuvor hatte die Koalition Einigkeit in allen substanziellen Fragen für die zukünftige Erhebung der Grundsteuer erzielt. „Die Grundsteuer sichert die Einnahmen der Kommunen“, sagt dazu Matthias Hauer MdB. „Mit einer Änderung des Grundgesetzes soll die Gesetzgebungskompetenz des Bundes abgesichert und eine umfassende Öffnungsklausel für die Länder eingeführt werden. Unangetastet bleibt das kommunale Hebesatzrecht: Damit bestimmen auch künftig Städte und Gemeinden über die Höhe der Grundsteuer.“ Erforderlich ist nun die für eine Grundgesetz-Änderung notwendige Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Wird die Reform so beschlossen, kann jedes Bundesland entscheiden, ob es das Bundesrecht anwendet oder ein eigenes Gesetz beschließt. „Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Städte und

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Mit Vertretern von Gewobau Essen eG, Allbau GmbH, Wohnbau eG Essen, Margarethe Krupp-Stiftung für Wohnungsfürsorge, Wohnungsgenossenschaft Essen Nord eG und dem VDW-Verbandsdirektor diskutierte Matthias Hauer MdB am 22. Januar die aktuelle Situation auf dem Essener Wohnungsmarkt. Im Fokus des Gesprächs mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen der Stadt Essen stand das Thema Grundsteuer.

Gespräch mit der Wohnungswirtschaft: Grundsteuer neu und fair regeln

Grundsteuer, Wohnungsbau, Mietpreise und Essener Wohnungsmarkt: Am 22. Januar hat sich Matthias Hauer MdB dazu mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen der Stadt Essen ausgetauscht. Gerade das Thema Grundsteuer wurde intensiv diskutiert, weil dazu noch in diesem Jahr eine Neuregelung erfolgen muss. „Durch die Grundsteuer nimmt die Stadt Essen jährlich rund 134 Millionen Euro ein, die sie für kommunale Aufgaben dringend braucht“, so Matthias Hauer. „Wir brauchen eine faire Neuregelung, die einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält und keine Ungerechtigkeiten produziert.“ Das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bevorzugte Modell sei ein Bürokratie-Monster, so der Essener Abgeordnete. „Dadurch werden vergleichbare Situationen teilweise völlig unterschiedlich besteuert und dringend notwendige Investitionen werden verhindert.“

Matthias Hauer MdB im Paul-Löbe-Haus.

Grundsteuer: Mehrbelastung vermeiden

Am 10. April hat das Bundesverfassungsgericht bekannt gegeben, dass die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig ist. Sie muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Die seit 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien „völlig überholt“ und führten zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ der Immobilienbesitzer, so das Gericht. „Wohnen – ob im Eigentum oder zur Miete – muss bezahlbar bleiben“, sagt Matthias Hauer. Das Ziel ist eine aufkommensneutrale Reform, die Mehrbelastungen möglichst vermeidet und den Kommunen Rechtssicherheit über ihre Grundsteuereinnahmen gibt. „Wir brauchen ein Verfahren, das eine schnelle und einfache Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer dauerhaft ermöglicht.“ Entscheidend für die künftige Höhe der Grundsteuerbelastung wird aber nicht nur die Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage sein, sondern gerade auch die Höhe der

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