Matthias Hauer MdB

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Matthias Hauer MdB trifft Essener Landwirte bei der großen Demonstration in Berlin.

Landwirte demonstrieren in Berlin

Der Deutsche Bundestag hat das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 beraten. Der von der Ampel vorgelegte Entwurf sieht diverse Gesetzesänderungen vor, um 2024 und in den Folgejahren Einsparungen zu erzielen und Einnahmen zu erhöhen. So soll u.a. ab 2025 eine Änderung im Energiesteuergesetz greifen, die sich auf die Begünstigung von Dieselkraftstoff für Betriebe der Land- und Fortwirtschaft bezieht. Diese Subvention soll laut Entwurf degressiv zurückgeführt werden. 2025 sollen so zunächst Steuermehreinnahmen von rund 142 Millionen Euro erzielt werden. Diese geplante schrittweise Streichung der Agrardieselrückerstattung kommt einer Steuererhöhung für die Landwirte gleich und gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirte innerhalb der EU. In der Folge dürfte es nicht nur zu einer steigenden Abhängigkeit von Lebensmittel-Importen aus dem Ausland kommen, sondern auch zu steigenden

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© Jörg Brücker

Bundesverfassungsgericht stoppt den Ampel-Haushalt

Die Regierung wollte sich mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2021 einen Puffer schaffen, um künftige Ampel-Ausgabenwünsche am aktuellen Haushalt vorbei zu finanzieren und in die Vergangenheit zu buchen. Das Bundesverfassungsgericht hat der Union Recht gegeben und einen dreifachen Verfassungsbruch der Ampel festgestellt. Olaf Scholz und Christian Lindner lassen jede finanzpolitische Seriosität vermissen! Darum geht es: Zur Bewältigung der Pandemie wurde in 2020 und 2021 in erheblichem Maße von der Möglichkeit der staatlichen Nettokreditaufnahme Gebrauch gemacht. Im Nachtragshaushalt 2021 wurde die Ermächtigung um zusätzliche 60 Mrd. Euro auf insgesamt rund 240 Mrd. Euro aufgestockt. Nachdem diese Aufstockung nicht gebraucht wurde, wurden die Kreditmittel für 2021 im Umfang von 60 Mrd. Euro nunmehr gemäß dem Zweiten Nachtragshaushalt 2021 dem Energie- und Klimafonds, der

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Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer Rede während der Generalaussprache über die Politik der Bundesregierung und zum Haushaltsetat der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes im Deutschen Bundestag. © Bundesregierung, Sandra Steins

Bundeshaushalt 2019 beschlossen

Nach intensiven Beratungen hat der Deutsche Bundestag am 23. November den Bundeshaushalt 2019 beschlossen. Insgesamt hat der Haushalt ein Volumen von rund 356 Mrd. Euro und erreicht auch 2019 die schwarze Null. Somit kommt der Bund seit 2014 ohne neue Schulden aus. Neben Investitionen in zentrale Zukunftsbereiche wie Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz fokussiert der Haushalt im kommenden Jahr Sicherheit als Schwerpunktthema. Darüber hinaus soll der Zusammenhalt in der Gesellschaft durch Investitionen in digitale Bildung, Kinderbetreuung und Wohnen gestärkt werden. Familien werden durch die Erhöhung des Kindergeldes sowie das Baukindergeld entlastet. Investitionen in Sicherheit und Verteidigung Durch tausende neue Stellen bei Sicherheitsbehörden und Zollverwaltung wird die innere Sicherheit des Landes deutlich gestärkt. Darüber hinaus werden jeweils 100 Mio. Euro für

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Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel empfängt die CDU-Landesgruppe NRW bei deren Klausurtagung am 27. August zum Gespräch im Bundeskanzleramt. © Bundesregierung/ Jochen Eckel

Bundesregierung bringt Haushalt 2019 ein

In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Bundeshaushalt 2019 sowie die mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2022 beraten. Im Regierungsentwurf sind Ausgaben von insgesamt 356,8 Milliarden Euro vorgesehen. Trotz der um 13,2 Milliarden Euro höheren Investitionen als im laufenden Jahr steht die schwarze Null weiterhin stabil, denn auch das Haushaltsjahr 2019 soll ohne neue Schulden auskommen. Erstmals seit 2002 wird die Schuldenstandgrenze des Maastrichter Vertrags von 60% des Bruttoinlandsprodukts unterschritten. Der größte Anteil an den Ausgaben entfällt im Bundeshaushalt 2019 auf den Bereich Arbeit und Soziales (40,4%). Investitionen in die Zukunft Familien sollen im Haushalt 2019 durch die geplanten Erhöhungen des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags entlastet werden. In den Koalitionsverhandlungen mit der SPD hat die Union

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