Matthias Hauer MdB

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© Jörg Brücker

Bundeshaushalt: Ampel trickst weiter

Der Bundestag hat am 15. Dezember über den Nachtrag zum Bundeshaushalt 2023 abgestimmt. Damit reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und will durch das nachträgliche Aussetzen der Schuldenbremse für das Haushaltsjahr 2023 u.a. die Finanzierung des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds sowie des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ sicherstellen. Nach wochenlangem Ampel-Streit hatten sich Bundeskanzler Scholz, Bundesfinanzminister Lindner und Bundeswirtschaftsminister Habeck auf einen Formelkompromiss verständigt. Die Maßnahmen gehen jedoch wirtschafts- und klimapolitisch in die falsche Richtung. Matthias Hauer MdB setzt sich mit Nachdruck für den Erhalt der Schuldenbremse im Grundgesetz ein – denn Schulden von heute sind die Zinslasten von morgen. Er kritisiert, dass die Ampel-Fraktionen nicht nur falsche Prioritäten setzen, sondern für das Jahr 2023 eine außergewöhnliche Notlage konstruieren, um die

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Aufweichung der Schuldenbremse stoppen

Schulden von heute sind Zinsbelastungen von morgen – deshalb setzt sich Matthias Hauer MdB mit Nachdruck für den Erhalt der Schuldenbremse im Grundgesetz ein. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 sind aus den Ampel-Parteien Forderungen nach einer Aufweichung bzw. Abschaffung der Schuldenbremse laut geworden. Das Urteil hatte den Nachtragshaushalt der Ampel in dreifacher Hinsicht für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Der Bundestag hat am 1. Dezember den Entwurf der Bundesregierung für ein Nachtragshaushaltsgesetz 2023 beraten. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung insbesondere die Finanzierung der Gas- und Strompreisbremse aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds sowie die Wiederaufbauhilfe für die Betroffenen der Flutkatastrophe von 2021 aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ in Reaktion auf das Urteil rechtlich absichern. Um die

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