Matthias Hauer MdB

Beiträge

Vieles ist dieses Jahr zu Weihnachten anders, aber diese Tradition bleibt: Ein Tannenbaum aus Thüringen verbreitet weihnachtliche Stimmung vor dem Brandenburger Tor.

Bundeshaushalt und Steuerentlastung

Am 11. Dezember hat der Deutsche Bundestag abschließend über den Bundeshaushalt für das kommende Jahr beraten: 498,62 Milliarden Euro sind für 2021 veranschlagt. Das sind über 85 Milliarden Euro mehr als ursprünglich geplant. Die Mehrausgaben dienen in erster Linie der Bewältigung der Corona-Pandemie. Das größte Plus verzeichnet das Bundesministerium für Gesundheit. Hier wurden die Ausgaben um elf Milliarden Euro auf 35,3 Milliarden Euro erhöht. Auch umfangreiche Wirtschaftshilfen schlagen zu Buche: darunter 39,5 Milliarden Euro für Unternehmen, Freiberufler, Selbstständige und Kulturschaffende in Form der Überbrückungshilfen III sowie die November- und Dezemberhilfe. Den größten Etat hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Insgesamt betragen die Sozialausgaben im nächsten Jahr rund 253,2 Milliarden Euro. Um die Mehrausgaben zu finanzieren, wird die Nettokreditaufnahme um

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Angela Merkel in der letzten Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in diesem Jahr am 13. Dezember. Die Parlamentarier berieten die Gesetzesvorhaben der Woche.

Steuerentlastungen ab 2017

Im kommenden Jahr werden Steuerzahler in Deutschland um 2,7 Milliarden Euro entlastet. Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer wird 2017 von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro angehoben und 2018 dann um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt in 2017 um 108 Euro auf 4.716 Euro und 2018 um weitere 72 Euro auf 4.788 Euro. Die kalte Progression wird durch eine Verschiebung der Tarifeckwerte ausgeglichen. Familien profitieren zudem von einer Erhöhung des Kinderzuschlags auf 170 Euro und einer leichten Anhebung des monatlichen Kindergeldes. Bereits 2015 und 2016 wurden Steuerzahler um rund 5,4 Milliarden Euro entlastet. „Der Konsolidierungskurs eröffnet Spielräume, die wir konsequent für Investitionen und Steuerentlastungen nutzen“, erklärt Matthias Hauer MdB.

Besuch im Finanzausschuss: Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) spricht am 17. Juni mit den Parlamentariern über aktuelle Finanzthemen und stellt sich ihren Fragen.

Matthias Hauer: „Mehr Geld für Familien“

Mit dem „Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags“ entlastet der Deutsche Bundestag mit seinem Beschluss vom 18. Juni vor allem Familien und Arbeitnehmer in Deutschland um fünf Milliarden Euro. Die steuerliche Entlastung entsteht u.a. durch die Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.472 Euro in diesem Jahr und auf 8.652 Euro im kommenden Jahr. Der Kinderfreibetrag steigt 2015 auf 4.512 Euro und 2016 auf 4.608 Euro. Der Kinderzuschlag für Geringverdiener wird zudem um 20 Euro auf 160 Euro im Monat angehoben. Der Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, deren Einkommen für den eigenen Bedarf ausreicht, aber nicht, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Erstmals seit 2004 steigt auch rückwirkend ab 1. Januar 2015 der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

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Gedenkveranstaltung zum 8. Mai 1945 © Deutscher Bundestag, Achim Melde

Bund plant Steuerentlastung ab 2016

Gute Nachrichten für die deutschen Steuerzahler: Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) kündigte gestern an, Bürgerinnen und Bürger ab 2016 um 1,5 Milliarden Euro zu entlasten. Grund dafür sind die hohen Steuereinnahmen aufgrund der sehr guten wirtschaftlichen Lage. Bund, Länder und Kommunen werden 2015 voraussichtlich 6,3 Milliarden Euro mehr an Steuern einnehmen als erwartet. Das ergab die Steuerschätzung des zuständigen Arbeitskreises, dem Vertreter von Bund und Ländern sowie Experten von Bundesbank und Wissenschaft angehören. „Ich schlage der Koalition vor, das Problem der kalten Progression jetzt zu lösen“, sagte Wolfgang Schäuble. Auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ralf Brinkhaus, sprach sich für den Abbau der kalten Progression aus. Die Mehreinnahmen sollten „für Investitionen und gezielte Entlastungen“ genutzt werden. Priorität bleibe

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