Streichung von § 219a Strafgesetzbuch
Matthias Hauer MdB gibt zu diesem Thema folgendes Statement ab: „Die Streichung von § 219a StGB halte ich für falsch. Bisher war es verboten „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ zu machen. Diese Regelung (§ 219a StGB) haben Ampel-Koalition und Linke am 24. Juni 2022 im Bundestag gemeinsam gestrichen und durch stehende Ovationen gefeiert. Durch diese Streichung wird proaktive Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch möglich und eine Abtreibung nun als normale medizinische Dienstleistung dargestellt. Viele Kritiker von § 219a StGB wenden ein, dass z. B. Ärzte auf Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch hinweisen sollten. Auch ich bin der Ansicht, dass umfassende und seriöse Informationen zur Verfügung stehen müssen. Leider erwähnen viele Kritiker nicht, dass auch mit dem geltenden § 219a StGB diese