Matthias Hauer MdB

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Aufweichung der Schuldenbremse stoppen

Schulden von heute sind Zinsbelastungen von morgen – deshalb setzt sich Matthias Hauer MdB mit Nachdruck für den Erhalt der Schuldenbremse im Grundgesetz ein. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 sind aus den Ampel-Parteien Forderungen nach einer Aufweichung bzw. Abschaffung der Schuldenbremse laut geworden. Das Urteil hatte den Nachtragshaushalt der Ampel in dreifacher Hinsicht für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Der Bundestag hat am 1. Dezember den Entwurf der Bundesregierung für ein Nachtragshaushaltsgesetz 2023 beraten. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung insbesondere die Finanzierung der Gas- und Strompreisbremse aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds sowie die Wiederaufbauhilfe für die Betroffenen der Flutkatastrophe von 2021 aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ in Reaktion auf das Urteil rechtlich absichern. Um die

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© Laurence Chaperon

Wahlrechtsreform ist Attacke auf die Verfassung

Der Deutsche Bundestag hat am 17.03.2023 mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP die Wahlrechtsreform beschlossen – gegen die Stimmen von CDU/CSU und LINKE. Dazu erklärt Matthias Hauer MdB: „Heute hat die Ampel über ihre Wahlrechtsreform abstimmen lassen. Es ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik, dass sich eine Regierungskoalition ein Wahlrecht so konstruiert, dass es sich einseitig gegen Oppositionsparteien richtet. Ich halte dieses Ampel-Wahlrecht für verfassungswidrig und habe deshalb dagegen gestimmt. Die Ampelfraktionen haben auf den letzten Metern weitreichende Änderungen vorgelegt, die aus meiner Sicht eindeutig gegen die Verfassung verstoßen. Die geplante „Hauptstimmendeckung“ im Ampelvorschlag besagt, dass Wahlkreissiegern nur dann ein Mandat zugeteilt wird, wenn die von ihrer Partei im jeweiligen Land errungenen Zweitstimmen, die künftig

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