Matthias Hauer MdB

Neuigkeiten

Beratungen im Plenum des Deutschen Bundestages © Deutscher Bundestag, Studio Kohlmeier

3,5 Milliarden Euro mehr für Kommunen

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag einen Nachtragshaushalt für 2016 beschlossen. Damit kann der Bund noch in diesem Jahr zusätzliche 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen bereitstellen. Bereits 2015 hatte der Bund einen Kommunalinvestitionsförderungsfonds über 3,5 Milliarden eingerichtet. Mit dem Fonds sollten dringende Investitionen in finanzschwachen Kommunen ermöglicht werden. Dieser Fonds wird nun um 3,5 Milliarden Euro aufgestockt. Damit wird ein Teil der Vereinbarung von Bund und Ländern vom 14. Oktober 2016 zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen umgesetzt.

100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis sechs Jahren
Der Bund will außerdem gemeinsam mit den Ländern 100.000 zusätzliche Plätze für Kinder unter sechs Jahren in Kitas, Kindergärten und bei Pflegeeltern finanzieren. Auch die Qualität der Betreuung soll verbessert werden. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen. Der Bund stockt demnach das „Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau“ erneut auf. Ausbau und Erhalt von Kinderbetreuungsplätzen sind grundsätzlich Aufgaben von Ländern und Kommunen. Bis 2020 unterstützt der Bund die Länder und Kommunen bei dieser Aufgabe mit mehr als 1,1 Milliarden Euro zusätzlich.

Opfer besser vor Stalking schützen
In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag zudem den strafrechtlichen Schutz gegen Stalking ausgebaut. Bislang scheiterte eine Verurteilung etwa dann, wenn sich ein Opfer durch selbstbewusstes Verhalten nicht so einfach in seiner Lebensgestaltung einschränken ließ. Stalking wird nun zum potenziellen Gefährdungsdelikt: Zukünftig soll es ausreichen, wenn die Täterhandlung objektiv geeignet ist, das Opfer gravierend zu beeinträchtigen. Zudem bleiben Handlungen wie zum Beispiel unrichtige Heiratsanzeigen, Manipulation in sozialen Netzwerken und nachhaltige Lärmbeschallung strafbar.