Matthias Hauer MdB

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Rede von Matthias Hauer zum Basiskonto am 15. Januar im Deutschen Bundestag
Matthias Hauer MdB am 15. Januar bei seiner Rede im Deutschen Bundestag zum Zahlungskontengesetz.

Ab jetzt: Recht auf ein Basiskonto

Am 19. Juni ist das Zahlungskontengesetz in Kraft getreten. Damit besteht seit dieser Woche ein Rechtsanspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen. Matthias Hauer MdB war als zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion intensiv an der parlamentarischen Beratung beteiligt. Mit dem Basiskonto sind Bareinzahlungen, Barauszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen möglich.

„Ein Girokonto ist heutzutage Grundvoraussetzung für die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben. Schätzungen gehen davon aus, dass allein in Deutschland etwa eine Million Menschen nicht über ein solches Konto verfügen können“, sagte Matthias Hauer in seiner Rede zur ersten Lesung des Gesetzes am 15. Januar 2016 im Plenum. „Wir möchten, dass gerade Obdachlosen und einkommensschwachen Menschen nicht länger der Zugang zu einem Basiskonto verweigert wird.“

In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Deutsche Sprache hat der Gesetzgeber auch den Musterantrag auf Abschluss eines Basiskontos einem Sprach-TÜV unterzogen und ihn vereinfacht. „Wichtig war uns, dass der Antrag für jeden verständlich und leicht nachvollziehbar ist“, bekräftigt Matthias Hauer.