Matthias Hauer MdB

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Finanzpolitiker des Deutschen Bundestages kurz vor der Anhörung zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz am 8. März. Matthias Hauer MdB ist als Berichterstatter der Unionsfraktion für dieses Gesetz zuständig.

Anhörungen: Befragung von Sachverständigen

Zu zwei Finanzgesetzen fanden in der zurückliegenden Woche öffentliche Anhörungen statt – jeweils mit Experten aus Finanzwirtschaft, Verbraucherschutz und Politik. Für das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz ist Matthias Hauer MdB in der Union ebenso zuständig wie für die Änderungen bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.

Am 6. März befragte Matthias Hauer die Sachverständigen unter anderem zur Kreditwürdigkeitsprüfung. „Die Probleme von jungen Familien bei der Eigenheimfinanzierung und von Senioren bei der Finanzierung eines altersgerechten Umbaus müssen schnell beseitigt werden“, so Matthias Hauer.

Auch bei der zweiten Anhörung am 8. März befragte der Essener Bundestagsabgeordnete die Sachverständigen intensiv. „Wir wollen mehr Aktienkultur in Deutschland erreichen. Die Informationen, die Verbraucher bei der Aktienberatung erhalten, machen wir daher durch Standardisierung verständlicher und transparenter. Zudem wird die Anlageberatung verbessert, indem Berater künftig die Geeignetheit des empfohlenen Produkts gegenüber dem Anleger zu erklären haben. Das aufwändige und kaum hilfreiche Beratungsprotokoll hingegen entfällt.“