Widersprüche beim Selbstbestimmungsgesetz
In der Fragestunde des Deutschen Bundestags am 15. Mai hat Matthias Hauer MdB den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesfamilienministerium zum kürzlich verabschiedeten Selbstbestimmungsgesetz befragt. Künftig können gesetzliche Vertreter bereits bei Säuglingen eine Änderung des Geschlechtseintrags vornehmen. Warum die Ampel dies ermöglicht und ob die Bundesregierung überhaupt Fallgestaltungen sieht, bei denen legitimerweise eine Geschlechtseintragsänderung bei einem Baby vorgenommen wird, konnte die Bundesregierung jedoch nicht beantworten.
Die Regelungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags von Minderjährigen verdeutlichen, dass die Ampel beim Selbstbestimmungsgesetz weit übers Ziel hinausgeschossen ist. Auch deshalb lehnt Matthias Hauer das Selbstbestimmungsgesetz ab und hat bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag gegen den Gesetzentwurf der Ampel gestimmt. Die Frage von Matthias Hauer und die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Lehmann können Sie hier (Facebook) und hier (Instagram) ansehen.
Am 5. Juni hakte Matthias Hauer in der Fragestunde erneut bei der Bundesregierung nach. Auch die Parlamentarische Staatssekretärin Deligöz konnte jedoch keine Begründung dafür liefern, warum die Ampel die Geschlechtseintragsänderung auch bei Säuglingen ermöglicht.