Matthias Hauer MdB

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Aufweichung der Schuldenbremse stoppen

Schulden von heute sind Zinsbelastungen von morgen – deshalb setzt sich Matthias Hauer MdB mit Nachdruck für den Erhalt der Schuldenbremse im Grundgesetz ein. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 sind aus den Ampel-Parteien Forderungen nach einer Aufweichung bzw. Abschaffung der Schuldenbremse laut geworden. Das Urteil hatte den Nachtragshaushalt der Ampel in dreifacher Hinsicht für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt.

Der Bundestag hat am 1. Dezember den Entwurf der Bundesregierung für ein Nachtragshaushaltsgesetz 2023 beraten. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung insbesondere die Finanzierung der Gas- und Strompreisbremse aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds sowie die Wiederaufbauhilfe für die Betroffenen der Flutkatastrophe von 2021 aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ in Reaktion auf das Urteil rechtlich absichern. Um die Finanzierung zu sichern, will die Ampel – anstatt Einsparungen vorzunehmen – eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes machen.

Matthias Hauer hat in der Fragestunde am 29. November im Plenum des Bundestages die Bundesregierung auf den Widerspruch hingewiesen, dass Bundesminister Christian Lindner noch im Juli erklärte, dass keine außergewöhnliche Notlage existiere, die eine Ausnahme von den Schuldenregeln des Grundgesetzes rechtfertige. Zum Jahresende will die Ampel nun doch eine solche Notlage erklären. Den Ausschnitt von der Fragestunde können Sie hier sehen.