Turboeinbürgerung gestoppt
Der Bundestag hat in namentlicher Abstimmung beschlossen, dass eine Einbürgerung künftig grundsätzlich erst nach mindestens fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland möglich sein soll. Mit der Streichung der sogenannten „Turboeinbürgerung“ betont die Bundesregierung die Bedeutung einer nachhaltigen Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse. Die neue Regelung soll sicherstellen, dass Einbürgerung und Aufenthaltsrecht klar voneinander abgegrenzt bleiben und ausreichend Zeit für eine tatsächliche Verwurzelung in Deutschland besteht. Außerdem hat der Bundestag in erster Lesung zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems beraten. Ziel ist, das nationale Recht an die neuen EU-Vorgaben anzupassen und damit Migration besser zu steuern, humanitäre Standards zu sichern und irreguläre Migration zu begrenzen.