Matthias Hauer MdB

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Matthias Hauer bei der Öffentlichen Anhörung zum Basiskonto im Finanzausschuss
Matthias Hauer MdB bei der Öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie am 25. Januar im Finanzausschuss © Deutscher Bundestag

Basiskonto: Befragung von Sachverständigen

Im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie haben die Parlamentarier am 25. Januar mehrere Sachverständige befragt. Matthias Hauer MdB ist als Berichterstatter für die Unionsfraktion u.a. für das Zahlungskontengesetz zuständig.

Durch das Gesetz soll ein Rechtsanspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen – das Basiskonto –  eingeführt werden. Zudem sollen die Verbraucherrechte im Finanzmarkt weiter gestärkt, der Kontowechsel zu einer anderen Bank erleichtert und die Vergleichbarkeit von Kontoentgelten verbessert werden. Matthias Hauer MdB fragte die Sachverständigen u.a. zur Möglichkeit, ein Konto zukünftig online wechseln zu können, zur Gestaltung der Kontoentgelte sowie zur sicheren Identifizierung der Kontoinhaber, um Missbrauch, z.B. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zu verhindern.

„Wir haben zahlreiche Fragen mit den Sachverständigen erörtert und werden uns im weiteren Gesetzgebungsprozess intensiv damit auseinandersetzen“, so Matthias Hauer. Das Gesetz wird am 26. Februar abschließend beraten.

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