Matthias Hauer MdB

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© Deutscher Bundestag, Thomas Trutschel, photothek

Besserer Datenaustausch

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung in einem Schnellverfahren das Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz) auf den Weg gebracht. Matthias Hauer MdB: „Mit dem Gesetz verbessern wir den Austausch der Daten von Asyl- und Schutzsuchenden sowie Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisen oder sich unerlaubt aufhalten, zwischen den beteiligten Stellen. So verhindern wir unter anderem aufwändige Mehrfacherfassungen. Die aktuell sehr hohen Flüchtlingszahlen haben gezeigt, dass wir den Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen umfassend modernisieren müssen.“

In Zukunft soll Asylsuchenden in einer Aufnahmeeinrichtung ein „Ankunftsnachweis“ ausgestellt werden. In diesem Zuge sollen neben den bereits heute schon zu speichernden Grundpersonalien wie Name, Alter, Geburtsort und einem aktuellen Foto, auch weitere Angaben wie Religionszugehörigkeit, Schulbildung und Berufsqualifikation im Ausländerzentralregister dauerhaft gespeichert werden. Gleichzeitig sieht das Gesetz ein Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem vor, um eine Abfrage dieser Daten zu ermöglichen. Die Registrierung wird durch den fälschungssicheren Ankunftsnachweis nachgewiesen, welcher künftig auch beim Bezug von Leistungen vorgelegt werden muss. Künftig können Asylbewerber nur noch dort Sozialleistungen beziehen, wo ihr Ankunftsnachweis ausgestellt wurde. „Wir erreichen so eine dringend notwendige Verbesserung der Erfassung und des Austausches der Daten von Asylbewerbern, wodurch Mehrarbeit vermieden und Abläufe beschleunigt werden können“, so der Essener Bundestagsabgeordnete. Der Bundesrat wird am 29. Januar abschließend über den Gesetzentwurf beraten. Anfang Februar soll das Gesetz dann in Kraft treten.