Matthias Hauer MdB

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Zahlreiche festlich geschmückte Weihnachtsbäume lassen die Hauptstadt in der Vorweihnachtszeit erstrahlen. Auch der Reichstag wird von einer hell erleuchteten Nordmanntanne geschmückt.

Betriebsrente: Bund beschließt Entlastung

Betriebsrentner sollen finanziell entlastet werden. Dazu hat der Deutsche Bundestag am 12. Dezember das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz beschlossen. Die neuen Regelungen sehen vor, dass ab dem 1. Januar 2020 ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro eingeführt wird. „So werden erst auf höhere Betriebsrenten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig“, erklärt Matthias Hauer MdB. Da nach Berechnungen der Regierung rund 60 Prozent der Betriebsrentner weniger als 318 Euro im Monat bekommen, werden sie künftig maximal den halben – statt wie bisher den vollen – Krankenkassenbeitrag bezahlen. „Wer eine höhere Betriebsrente erhält, zahlt weiterhin den vollen Kassenbeitrag. Allerdings zahlt der Rentenempfänger die Beiträge nur für die Summe, die oberhalb des Freibetrags liegt“, so Hauer weiter. Von dem Freibetrag profitieren auch Betriebsrentner, deren Rentenbezug vor 2020 begonnen hat oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt. Weiter soll der Freibetrag jährlich an die Lohnentwicklung angepasst werden.