
Gruppenantrag zur Prüfung eines AfD-Verbots
Eine fraktionsübergreifende Gruppe um die Abgeordneten Carmen Wegge (SPD), Marco Wanderwitz (CDU), Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen), Martina Renner (Linke) und Stefan Seidler (SSW) hat am 13. November einen Antrag zur Überprüfung der AfD nach Art. 21 GG beim Bundesverfassungsgericht bei der Bundestagsverwaltung eingereicht. Die Abgeordneten wollen vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob die AfD verfassungswidrig ist.
Der weit überwiegende Teil der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, darunter auch Matthias Hauer MdB, hält ein solches Verbotsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll. Die Politik der AfD ist ohne Frage in weiten Teilen rassistisch, antisemitisch, ausländerfeindlich und undemokratisch. Nicht ohne Grund ist die Partei bereits in mehreren Ländern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die AfD hat auch kein Interesse an einem demokratischen und prosperierenden Land.
Ein Parteiverbotsverfahren ergibt allerdings nur dann Sinn, wenn es mit großer Wahrscheinlichkeit auch zum Erfolg – also zum Verbot der Partei durch das Bundesverfassungsgericht – führt. Das Bundesverfassungsgericht setzt hohe Anforderungen an ein solches Verbot. Eine seriöse und abschließende Beurteilung der von der AfD ausgehenden Gefahr können zu diesem Zeitpunkt nur die Sicherheitsbehörden abgeben, da nur dort die hierfür erforderlichen Informationen vorliegen. Insofern sollte die Frage nach einem möglichen Parteiverbotsverfahren aus Sicht von Matthias Hauer zunächst von der Bundesregierung beantwortet werden.
Darüber hinaus müssen die politischen Folgen eines langwierigen Verbotsverfahrens berücksichtigt werden. Schon die Einleitung des Verfahrens würde die AfD nutzen, um sich als Märtyrerin darzustellen und ein gerichtliches Obsiegen der Partei könnte sie als Gütesiegel für ihre Verfassungskonformität darstellen.
Die derzeit hohen Zustimmungswerte für die AfD lassen sich auch nicht verbieten. Die Anstrengungen der Politiker der demokratischen Parteien sollten sich darauf konzentrieren, die drängenden politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen und somit den Zusammenhalt im Land zu stärken. Altbundespräsident Gauck bringt es auf den Punkt: Ein Verbotsverfahren würde „noch mehr Wut und noch mehr Radikalität erzeugen – und das wäre politisch schädlich.“
Schon seit Gründung der AfD bekämpft Matthias Hauer diese Partei mit allen politischen Mitteln und wird diesen Kampf auch weiterhin aus der Überzeugung heraus fortsetzen, dass die AfD und ihre Politik dem Land schaden. Ein Verbotsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt hält er jedoch aus den genannten Gründen nicht für sinnvoll.