Matthias Hauer MdB

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Hauer Plenum
© Deutscher Bundestag, Achim Melde

Bundestag verbietet Geschäft mit Sterbehilfe

Heute hat der Deutsche Bundestag eine Neuregelung der Sterbehilfe beschlossen. Die organisierte geschäftsmäßige Hilfe bei der Selbsttötung wird zukünftig unter Strafe gestellt. Den Abgeordneten lagen vier Gesetzentwürfe vor, die von einem kompletten Verbot der Suizidbeihilfe bis zu einer ausdrücklichen Erlaubnis für Ärzte und Organisationen reichten. 360 von 602 abgegebenen Stimmen entfielen auf den Gruppenantrag um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD), der ein Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe vorsieht. Matthias Hauer MdB hat diesen Gruppenantrag mitunterzeichnet und begründet seine Entscheidung wie folgt:

„Die Entscheidung, wie wir mit schwachen und unheilbar kranken Menschen am Ende des Lebens umgehen, prägt unsere Gesellschaft und ist eine Gewissensentscheidung, bei der gerade auch unterschiedliche persönliche Erfahrungen der Abgeordneten eine wichtige Rolle spielen. Ich respektiere daher die Entscheidung jedes einzelnen Abgeordneten, von denen es sich keiner leicht gemacht hat.

Ich selbst habe den Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Brand, Kerstin Griese und weiterer Abgeordneter mitunterzeichnet, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung zum Straftatbestand macht und gleichzeitig die Kriminalisierung von Ärzten, Angehörigen und nahestehenden Personen ausschließt.

Damit wird zum Beispiel Sterbehilfevereinen, die aus der Selbsttötung eines Menschen finanzielle Vorteile ziehen, das Handwerk gelegt. Ein Geschäft mit dem Tod darf es nicht geben. Es darf auch keine „normale Dienstleistung“ sein, Beihilfe zur Selbsttötung zu leisten. Niemand soll dazu verleitet werden, eine Selbsttötung vorzunehmen – sei es aus Angst, Angehörigen zur Last zu fallen, oder aus Scham wegen körperlicher Beeinträchtigungen. Strafrechtlich verboten bleibt weiterhin auch die Tötung auf Verlangen.

Der Gesetzentwurf Brand/Griese kriminalisiert ausdrücklich nicht die Suizidhilfe, die im Einzelfall durch Angehörige, nahestehende Personen oder Ärzte geleistet wird. Die Hilfeleistung zum eigenständig durchgeführten, freiverantwortlichen Suizid bleibt in diesen Fällen zurecht straffrei. Wer aus persönlicher Verbundenheit in einer tragischen Ausnahmesituation Suizidhilfe leistet, soll sich nicht strafbar machen.

Viele Menschen haben Angst, unter großen Schmerzen zu leiden oder am Lebensende nicht ausreichend versorgt zu sein. Die Lösung sollte nicht die Selbsttötung sein, sondern der Ausbau der Hospiz- und Palliativmedizin – diesen Ausbau haben wir am Donnerstag im Deutschen Bundestag beschlossen. In scheinbar ausweglosen Situationen brauchen die Betroffenen und ihre Angehörigen Ansprechpartner, die ihnen zur Seite stehen und ihnen zeigen, dass es bis zuletzt ein Leben in Menschenwürde geben kann.“