Matthias Hauer MdB

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© Deutscher Bundestag, Stella von Saldern

Bundestag beschließt Erbschaftssteuer-Reform

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Reform der Erbschaftssteuer zugestimmt. Der Vermittlungsausschuss war angerufen worden, um eine Einigung über das Gesetz zwischen Deutschem Bundestag und Bundesrat zu erreichen. „Auch wenn sich nicht jeder Punkt unseres Gesetzesbeschlusses vom Sommer durchsetzen ließ, haben wir unser Kernziel erreicht: Unternehmen werden durch die Erbschaftssteuer nicht in ihrem Bestand gefährdet, und so sichern wir Arbeitsplätze“, betonte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder. „Wir haben erreicht, dass Grüne und Linke dieses Gesetzgebungsverfahren nicht für Steuererhöhungen nutzen, die das Bundesverfassungsgericht gar nicht vorgegeben hat.“

Die Einigung bringt den Unternehmen jetzt vor allem mehr Rechtssicherheit. Bei Betriebsvermögen bis zu einem Wert von 26 Millionen Euro bleibt es bei den bisherigen Begünstigungen. Kleine Betriebe bis zu fünf Mitarbeitern bleiben vom Darlegungsaufwand, in welchem Umfang Arbeitsplätze erhalten wurden, befreit. Der Bundesrat wird im Oktober über das Vermittlungsergebnis beschließen.

 

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