Matthias Hauer MdB

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© Jörg Brücker

Bundestag erleichtert Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit

Am 19. Januar haben SPD, Grüne und FDP im Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erleichtern. Matthias Hauer MdB hält wesentliche Regelungen des Gesetzes für falsch und hat deshalb gegen das Gesetz gestimmt.

Bei Einbürgerungen soll Mehrstaatigkeit künftig generell hingenommen werden. Zugleich soll eine Einbürgerung bereits nach einem Aufenthalt von fünf statt bisher acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen auch schon nach drei Jahren. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Ausgeschlossen sein soll eine Einbürgerung beispielsweise im Falle einer Mehrehe.

Der Gesetzentwurf der Ampel, der insbesondere eine Halbierung der Einbürgerungsfristen, die generelle Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit und die Streichung der Einbürgerungsvoraussetzung einer Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse enthält, ignoriert die Migrationskrise und Integrationsprobleme. Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Den Wert der deutschen Staatsangehörigkeit bewahren“ (Drucksache 20/9764) erhielt keine Mehrheit.

Die Einbürgerung ist Ergebnis und nicht Beginn gelungener Integration. Wenn Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nach gelungener Integration Deutsche werden möchten, ist das ein klares Bekenntnis zu Deutschland und ausdrücklich gewünscht. Der Gesetzentwurf der Ampel genügt diesem Anspruch jedoch nicht.