Matthias Hauer MdB

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© Laurence Chaperon

Bundestag lehnt Gesetzentwürfe zur Reform der Suizidassistenz ab

Der Bundestag hat beide Gesetzentwürfe von fraktionsübergreifenden Gruppen zur Neuregelung der Suizidassistenz mehrheitlich abgelehnt. Einen Antrag zur Stärkung der Suizidprävention (20/7630) nahm das Parlament hingegen mit großer Mehrheit an.

In Deutschland nehmen sich jedes Jahr mehr als 9.000 Menschen das Leben. Die Anzahl der versuchten Suizide liegt geschätzt zehnmal so hoch. Der Deutsche Bundestag hatte sich vor einigen Jahren – und auch mit der Stimme von Matthias Hauer MdB – dafür entschieden, die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid unter bestimmten Voraussetzungen unter Strafe zu stellen. Das Gesetz zielte darauf ab, vor allem denjenigen das Handwerk zu legen, die die Hilfe zur Selbsttötung als eine Art Geschäft etabliert haben und offen werbend für den Suizid eintreten. Das Bundesverfassungsgericht hat anschließend jedoch die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes festgestellt. Das Gericht hat das „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ postuliert, aber auch deutlich gemacht, dass der Staat – wegen des besonders hochrangigen Schutzguts Leben – durch gesetzgeberische Entscheidungen Leitplanken einziehen kann. Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber die Möglichkeit offengehalten, durch entsprechende Regelungen dafür Sorge zu tragen, dass der assistierte Suizid nicht zur Normalität wird.

Matthias Hauer MdB hat den Gesetzentwurf der Abgeordneten Castellucci/Heveling (20/904) mitunterzeichnet, der die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen und die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sicherstellen will. Der Gesetzentwurf seiner Gruppe verlangt ein strukturiertes Untersuchungs- und Beratungsverfahren bevor Hilfe zur Selbsttötung in Anspruch genommen werden kann. Bei einem Verstoß drohen strafrechtliche Sanktionen. Eine strafrechtliche Lösung hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich als weiterhin zulässig erachtet.

Die Entscheidung, wie mit schwachen und unheilbar kranken Menschen am Ende des Lebens umgegangen wird, prägt die Gesellschaft und ist eine Gewissensentscheidung. Matthias Hauer MdB ist vor allem wichtig, dass niemand dazu verleitet wird, eine Selbsttötung vorzunehmen – sei es aus Angst, Angehörigen zur Last zu fallen, oder aus Scham wegen körperlicher Beeinträchtigungen. Die Suizidhilfe, die im Einzelfall durch Angehörige, nahestehende Personen oder Ärzte geleistet wird, darf hingegen nicht kriminalisiert werden. Die Hilfeleistung zum eigenständig durchgeführten, freiverantwortlichen Suizid bleibt in diesen Fällen zurecht straffrei. Wer aus persönlicher Verbundenheit in einer tragischen Ausnahmesituation Suizidhilfe leistet, soll sich nicht strafbar machen.

Daneben ist es notwendig, die Suizidprävention weiter zu stärken, beispielsweise durch Aufklärungsarbeit über Suizidgedanken, Forschungsförderung zu den Ursachen sowie spezifische Angebote zur Beratung, Behandlung und Unterstützung am Lebensende. Dazu hat Matthias Hauer MdB den beschlossenen Antrag mitunterzeichnet. Der assistierte Suizid darf nicht das einzige und am einfachsten verfügbare Mittel für Menschen sein, die ihr Leben nicht mehr als lebenswert empfinden. Palliativmedizinische Angebote, niedrigschwellige Sucht- und Schuldnerberatung sowie andere Therapieangebote müssen für eine abgewogene Entscheidung mindestens gleichrangig zur Verfügung stehen.

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