Matthias Hauer MdB

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Bundestag verschärft Asylrecht

Mit breiter Mehrheit hat der Deutsche Bundestag am 25. Februar das Asylpaket II beschlossen und damit das Asylrecht verschärft. Durch die Gesetzesänderungen werden die Verfahren für Asylsuchende mit geringer Bleibeperspektive beschleunigt, schnellere Abschiebungen ermöglicht und der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus für zwei Jahre ausgesetzt. „Damit reduzieren wir die Anreize für nicht schutzbedürftige Flüchtlinge und verringern Abschiebehindernisse“, kommentiert Matthias Hauer MdB das Gesetzespaket.

Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten und Flüchtlinge, die mit Wiedereinreisesperren belegt sind oder einen Folgeantrag stellen, werden in speziellen Aufnahmeeinrichtungen ein Schnellverfahren durchlaufen. Das gilt auch für Asylsuchende, die sich weigern, Fingerabdrücke abzugeben, falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht oder ihre Papiere vernichtet haben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll dann innerhalb einer Woche über das Asylgesuch entscheiden, Widerspruchsverfahren sollen innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen sein. Künftig wird auch strenger kontrolliert, ob ein abgelehnter Asylbewerber aus gesundheitlichen Gründen nicht abgeschoben werden kann: Das Gesetz präzisiert die Kriterien für solche ärztliche Atteste. Asylbewerber müssen ein Attest jetzt unverzüglich vorlegen und nicht erst kurz vor der Abreise.

Unmittelbar nach dem Asylpaket II hat der Deutsche Bundestag – u.a. als Reaktion auf die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln – das Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern beschlossen. Künftig kann für die Ausweisung eine Bewährungsstrafe ausreichen. Einem Asylbewerber, der straffällig wird, kann nun einfacher der Flüchtlingsstatus verweigert werden.