Matthias Hauer MdB

Neuigkeiten

© Jörg Brücker

Bundesverfassungsgericht stoppt den Ampel-Haushalt

Die Regierung wollte sich mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2021 einen Puffer schaffen, um künftige Ampel-Ausgabenwünsche am aktuellen Haushalt vorbei zu finanzieren und in die Vergangenheit zu buchen. Das Bundesverfassungsgericht hat der Union Recht gegeben und einen dreifachen Verfassungsbruch der Ampel festgestellt. Olaf Scholz und Christian Lindner lassen jede finanzpolitische Seriosität vermissen!

Darum geht es: Zur Bewältigung der Pandemie wurde in 2020 und 2021 in erheblichem Maße von der Möglichkeit der staatlichen Nettokreditaufnahme Gebrauch gemacht. Im Nachtragshaushalt 2021 wurde die Ermächtigung um zusätzliche 60 Mrd. Euro auf insgesamt rund 240 Mrd. Euro aufgestockt. Nachdem diese Aufstockung nicht gebraucht wurde, wurden die Kreditmittel für 2021 im Umfang von 60 Mrd. Euro nunmehr gemäß dem Zweiten Nachtragshaushalt 2021 dem Energie- und Klimafonds, der heute „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) heißt, zugeführt.

Dieses Vorgehen hielten von Anfang an viele Experten für verfassungswidrig. Die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion, auch Matthias Hauer MdB, haben dazu ein abstraktes Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht durchgeführt und am 15. November Recht erhalten. Das Gericht hat seine Entscheidung sogar auf drei unterschiedliche – jeweils für sich tragfähige – Gründe gestützt. Damit ist das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 nichtig und der Umfang des KTF hat sich um 60 Milliarden Euro reduziert.

Die Pressemitteilung des Gerichts können Sie hier nachlesen.