Matthias Hauer MdB

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Ebenfalls in dieser Sitzungswoche: Vor der Vernehmung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz im Untersuchungsausschuss Wirecard gibt Matthias Hauer MdB am 22. April ein Statement ab.

Bundesweite Notbremse beschlossen

Am Mittwoch hat der Deutsche Bundestag eine bundesweit einheitliche „Corona-Notbremse“ beschlossen. Die Notbremse greift, wenn die Zahl der Neuinfektionen in   einer Stadt oder einem Landkreis binnen einer Woche 100 pro 100.000 Einwohner übersteigt. 342 Abgeordnete stimmten in einer namentlichen Abstimmung dafür, 250 dagegen und 64 enthielten sich der Stimme.

Auch Matthias Hauer MdB hat nach reiflicher Überlegung für die umstrittene Regelung gestimmt: „In der ursprünglichen Fassung hatte ich massive verfassungsrechtliche Bedenken“, sagt er. „Diese konnten durch die gefundenen Kompromisse in der neuen Regelung ausgeräumt werden. Das Ziel des Gesetzes, Menschenleben zu retten und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern, unterstütze ich uneingeschränkt.“ Grund für die Notbremse ist der starke Anstieg der Infektionen in der dritten Corona-Welle. „In vielen anderen Ländern waren vergleichbare Maßnahmen wirksam, um die Welle zu brechen“, so Hauer.

Laut Neuregelung gilt in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz, die an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert 100 übersteigt, künftig eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Allein joggen oder spazieren gehen ist bis Mitternacht möglich. Schulen müssen den Präsenzbetrieb ab einer Inzidenz von 165 einstellen. Die „Corona-Notbremse“ ist bis Ende Juni befristet. Das 4. Bevölkerungsschutzgesetz beinhaltet zudem Regelungen für mehr Homeoffice sowie mehr Schutz im Personennahverkehr. Eltern erhalten für das Jahr 2021 pro Elternteil zehn zusätzliche Kinderkrankentage, Alleinerziehende 20 Kinderkrankentage. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch im Homeoffice erbracht werden kann.

Das Gesetz gibt der Bundesregierung zudem den Spielraum, Geimpften ebenso wie negativ Getesteten oder nach einer Covid-Erkrankung immun gewordenen Menschen mehr Freiheiten zu ermöglichen. Dazu soll sie nun eine Rechtsverordnung erarbeiten, der Bundestag und Bundesrat vor Inkrafttreten zustimmen müssen. Der Bundesrat hat das 4. Bevölkerungsschutzgesetz gestern gebilligt.