Matthias Hauer MdB

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Debatte um EU-Urheberrechtsreform

Selten hat ein rechtspolitisches Thema für so viel Aufsehen in der Bevölkerung gesorgt wie die Urheberrechtsreform der Europäischen Union. Matthias Hauer MdB zur Debatte um Uploadfilter, Internetfreiheit und Urheberrecht:

„Die unveränderte Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Urheberrechtsreform hat mich enttäuscht. Gerade wegen Artikel 13 (neu: Artikel 17) hätte ich mir eine Änderung gewünscht. Im Europäischen Parlament haben mehrheitlich vor allem die Europäische Volkspartei, die Sozialdemokraten und die Liberalen für die Reform gestimmt. Dagegen waren insbesondere die Grünen, die Linken sowie EKR und EFDD.

Ich kritisiere, dass die SPD-Ministerin und Spitzenkandidatin der SPD zur Europawahl (Katarina Barley) für Deutschland im Ministerrat – als es darauf ankam – für die Reform gestimmt hat und danach abgetaucht ist. Ich kritisiere ebenso die zahlreichen Ja-Stimmen aus den Reihen meiner Partei.

Aus der Regelung resultiert, dass Plattformen scharfe Uploadfilter wählen – deshalb habe ich sie von Anfang an abgelehnt. Wir sollten nun alles daran setzen, das deutsche Modell gegen Uploadfilter – das Dank des Einsatzes von Paul Ziemiak mit der fachlichen Expertise vom Verein cnetz entwickelt wurde – zum Vorbild für Regelungen in möglichst vielen EU-Staaten zu machen. Das könnte die widerstreitenden Anliegen #yes2copyright und #SaveYourInternet vereinen.“

Hintergrund:

Nach zweieinhalb Jahren Debatte steht der Rechtsetzungsprozess auf europäischer Ebene kurz vor seinem Abschluss. Der 2016 von der EU-Kommission eingebrachte Entwurf für die Richtlinie soll das Urheberrecht in Europa an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft anpassen. Ziel ist es, Musiker, Interpreten und Autoren an den Einnahmen der Internetplattformen, wie etwa YouTube, zu beteiligen und so ihre Rechte als Urheber zu stärken.

Umstritten: Uploadfilter

Kritik entzündete sich insbesondere an Art. 17 (Art. 13 a.F.), der die Haftung für urheberrechtsverletzende Inhalte vom Nutzer auf die großen Plattformen verlagert. Viele sind besorgt, dass dadurch verstärkt Uploadfilter eingesetzt werden und die Internetfreiheit in Gefahr gerät.

Das Europäische Parlament hat am 26. März 2019 die Reform mit 348 Ja-Stimmen bei 274 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen beschlossen. Justizministerin Dr. Katarina Barley (SPD) hat angekündigt, dass die Bundesregierung dem Reformentwurf im Ministerrat der EU erneut zustimmen werde. Sodann verbleiben den Mitgliedstaaten zwei Jahre, um die Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln.

CDU-Vorschlag für die nationale Umsetzung ohne Uploadfilter

Auf Initiative von CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak haben Rechts- und Digitalpolitiker der CDU mit den europäischen Parteikollegen und dem Verein cnetz einen Vorschlag für die nationale Umsetzung der Richtlinie erarbeitet. Es ist bislang das einzige Modell und ein guter Kompromiss, um Uploadfilter zu verhindern. Der Grundsatz lautet: Bezahlen statt Blocken!

Uploadfilter soll es nicht geben. Es ist vorgesehen, dass unterhalb einer noch zu definierenden zeitlichen Grenze Uploads lizenzgebührenfrei sein sollen. Oberhalb dieser Grenze muss die Plattform für urheberrechtlich geschützte Werke, die einen digitalen Fingerabdruck zur Kennzeichnung des Urhebers haben, Lizenzen erwerben. Alternativ können Urheber auch auf ihre Rechte verzichten oder Löschung verlangen.

Im Übrigen gilt eine gesetzlich verpflichtend ausgestaltete Pauschallizenz. Diese befreit die Plattform von der Überprüfungspflicht auf Urheberrechtsverletzungen. Dieser Vorschlag der CDU muss im Gesetzgebungsverfahren in Deutschland noch konkretisiert werden und könnte dann Uploadfilter weitgehend verhindern, wenn sich andere EU-Staaten im Rahmen ihrer nationalen Umsetzungen am Modell „Bezahlen statt Blocken“ orientieren.