Matthias Hauer MdB

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Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr stellte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel am 26. Juni bei einer einstündigen Regierungsbefragung den Fragen der Abgeordneten. © Deutscher Bundestag, Achim Melde

Durchgreifen bei der Staatsangehörigkeit

Deutsche IS-Kämpfer können in Zukunft ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren: Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag dazu eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. „Deutsche, die sich ins Ausland begeben und dort für eine Terrormiliz kämpfen, bringen damit zum Ausdruck, dass sie sich von Deutschland und seinen grundlegenden Werten abwenden“, erklärt Matthias Hauer MdB. Doppelstaatlern wird dann die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt. Die Unionsfraktion hatte bereits seit 2014 auf diese Regelung gedrungen, es fehlte jedoch die Zustimmung des Koalitionspartners. Zusätzlich treten weitere neue Regelungen in Kraft: Wer in einer Mehrehe lebt, kann nicht eingebürgert werden. „Das ist in Zukunft klar geregelt, denn die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse muss bei der Einbürgerung gewährleistet sein“, betont der Essener Bundestagsabgeordnete. Zudem können erschlichene Einbürgerungen künftig nicht mehr nur fünf, sondern zehn Jahre lang zurückgenommen werden.

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung
Deutschland ist ein weltweit führender Standort für Forschung und Entwicklung. 2017 überschritt der Anteil der darin getätigten Investitionen in Deutschland erstmals die Zielmarke von drei Prozent des Bruttoinlandproduktes – wie sonst nur in einer kleinen Spitzengruppe von hoch innovativen Staaten. Mit dem Forschungszulagengesetz, das der Deutsche Bundestag am 27. Juni debattiert hat, will die Unionsfraktion zudem die Industrie dazu bewegen, noch mehr in die Forschung zu investieren. Das Gesetz sieht eine Ergänzung der bisherigen Projektförderung durch eine steuerfreie Forschungszulage vor, die besonders kleine und mittlere Unternehmen unterstützen soll.