Matthias Hauer MdB

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Matthias Hauer befragt Sachverständige bei der öffentlichen Anhörung am 13. Juni © Deutscher Bundestag

EU-Prospektverordnung

Mittelständischen Unternehmen den Zugang zu Kapital erleichtern, damit sie Innovationen voranbringen und wachsen können – das ist eines der Ziele der EU-Prospektverordnung. Damit wird ab 21. Juli 2019 die Erstellung von Wertpapierprospekten EU-weit einfacher und flexibler. Die nationalen Parlamente haben zudem die Möglichkeit, verschiedene Optionen der Verordnung zu nutzen und sie individuell auszugestalten: So hat der Deutsche Bundestag am 7. Juni u.a. über die Option beraten, erst ab einem Wertpapier-Emissionsbetrag von acht Millionen Euro innerhalb von 12 Monaten die Erstellung eines Prospekts vorzuschreiben. Matthias Hauer MdB ist für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss u.a. für dieses Gesetz zuständig. „Wir machen es Mittelständlern, kleinen Unternehmern und Gründern leichter, sich über die Kapitalmärkte zu finanzieren“, betonte der Essener Bundestagsabgeordnete in seiner Rede im Plenum. In der öffentlichen Anhörung am 13. Juni befragten die Abgeordneten im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages die Sachverständigen zu den Details des Gesetzentwurfs (siehe Foto). Das Gesetz soll am 29. Juni verabschiedet werden.