Matthias Hauer MdB

Neuigkeiten

In dieser Woche auch Thema bei den Finanzpolitikern: Am 23. September haben sich Mitglieder der Arbeitsgruppe Finanzen der Unionsfraktion mit dem Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine bei einem Parlamentarischen Frühstück über das Gesetzesvorhaben zur Modernisierung von Besteuerungsverfahren ausgetauscht.

Europäische Bankenabwicklung

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 23. September das Abwicklungsmechanismusgesetz beschlossen. Damit wird das deutsche Recht an europäische Vorgaben angepasst. Das Gesetz regelt, wie Banken, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten, abgewickelt werden und legt eine klare Haftungskaskade fest: Erst haften die Eigentümer und Gläubiger, dann der Europäische Bankenabwicklungsfonds, der aus Mitteln der Banken finanziert wird, und nur, wenn dies nicht ausreichen sollte, können öffentliche Mittel zum Einsatz kommen. „Mit der Finanzkrise hat ein Umdenken in der Finanzmarktregulierung begonnen. Gemeinsam mit der Europäischen Union arbeiten wir im Finanzausschuss daran, die Banken in der Euro-Zone krisenfester zu machen“, erklärt Matthias Hauer MdB. „Sollte eine Bank dennoch in Schwierigkeiten geraten, greift ab dem 1. Januar 2016 der Europäische Abwicklungsmechanismus. Mit der deutschen Gesetzgebung  sorgen wir dafür, dass der Steuerzahler und die Realwirtschaft in einer Bankenkrise in Zukunft gar nicht oder möglichst wenig belastet werden.“

Hintergrund: Europäische Bankenunion

Die Europäische Bankenunion soll gewährleisten, dass Banken genauer und besser kontrolliert werden. Außerdem sollen sie in einer Krise einfacher und ohne Steuergelder abgewickelt werden können. Grundlage der Bankenunion ist ein „einheitliches Regelwerk“. Die Bankenunion besteht aus drei Säulen: der einheitlichen Bankenaufsicht, dem europäischen Restrukturierungs- und Abwicklungsmechanismus sowie einem gemeinsamen Sicherungssystem für Bankeinlagen.

 

 

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