Matthias Hauer MdB

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Matthias Hauer bei der Öffentlichen Anhörung zum 1. Finanzmarktnovellierungsgesetz am 14. März. © Deutscher Bundestag

Experten-Befragung im Finanzausschuss

Am 14. März hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages in einer Öffentlichen Anhörung Sachverständige zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FimanoG) befragt. Matthias Hauer MdB ist als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für dieses Gesetzgebungsvorhaben zuständig. Das Parlament hatte im Februar mit den parlamentarischen Beratungen dazu begonnen. Mit dem Gesetz wird u.a. die Information für Kleinanleger verbessert und stärker gegen Marktmissbrauch wie Insidergeschäfte vorgegangen.

Matthias Hauer hat die Sachverständigen intensiv befragt, u.a. zur Anwendung und Ausgestaltung des Basisinformationsblattes, ein kurzes und leicht verständliches Dokument, das Kleinanlegern in Zukunft bei dem Vertrieb von komplexen Anlageprodukten und Versicherungsanlageprodukten zur Verfügung gestellt werden muss. Ebenso wurden zahlreiche Aspekte zur Sanktionierung von Marktmissbrauch diskutiert. „Wir haben viele Themen mit den Sachverständigen erörtern können und werden uns im weiteren Gesetzgebungsprozess intensiv damit auseinandersetzen“, berichtet der Essener Bundestagsabgeordnete. Das Gesetz wird am 14. April abschließend beraten. Dann wird Matthias Hauer dazu erneut im Plenum des Deutschen Bundestags sprechen.

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