
Familiennachzug wird begrenzt
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag den Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten neu geregelt. „Wir sehen künftig einen nur sehr begrenzten Familiennachzug für eingeschränkt Geschützte vor, dem ausschließlich humanitäre Kriterien zugrunde liegen“, erklärt Matthias Hauer MdB. Subsidiär Schutzberechtigte genießen nur ein temporäres Aufenthaltsrecht. Ab August dürfen monatlich bis zu 1.000 Angehörige der Kernfamilien nach Deutschland kommen. Einen allgemeinen Rechtsanspruch darauf gebe es jedoch nicht, betonte Bundesinnenminister Horst Seehofer. Außerdem machte er deutlich, dass die getroffene Regelung besonders dem Kindeswohl Rechnung trage und Härtefälle vorrangig berücksichtigt werden. Ausgeschlossen wird der Familiennachzug dagegen dann, wenn eine Ehe erst während bzw. nach der Flucht geschlossen wurde. Ebenfalls ausgeschlossen vom Familiennachzug sind Gefährder und Menschen, die schwerwiegende Straftaten begangen haben.