Matthias Hauer MdB

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Matthias Hauer MdB im Plenum des Reichstagsgebäudes. © Laurence Chaperon

Fluthilfe und Ganztagsbetreuung

In seiner letzten Sitzung in dieser Wahlperiode hat der Deutsche Bundestag am 7. September Milliardenhilfen für Flutopfer auf den Weg gebracht. Damit sollen die Folgen der Hochwasserkatastrophe im Juli, die vor allem Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz getroffen hat, bewältigt werden. Mit großer Mehrheit verabschiedete das Parlament den Gesetzentwurf für einen Aufbaufonds, der als Sondervermögen des Bundes errichtet und durch den Bund mit bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet wird. An der Rückzahlung der Hilfsgelder sollen sich die Länder zur Hälfte beteiligen. Zudem wird die Insolvenzantragspflicht in den betroffenen Gebieten befristet ausgesetzt. Hunderte Menschen hatten im Juli aufgrund der extremen Wetterlage ihr Zuhause verloren. Infrastruktur wie Straßen, Brücken oder Schienen wurde zerstört. Das Geld soll geschädigten Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen zugute kommen sowie zur Wiederherstellung der Infrastruktur eingesetzt werden. Der Wiederaufbau von Infrastruktur des Bundes, wie Bundesstraßen, wird gesondert durch den Bund finanziert.

Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern

Grundschülerinnen und Grundschüler haben ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dazu stimmte das Parlament mehrheitlich der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu. Das Gesetz zur Ganztagsförderung war bereits im Juni im Bundestag beschlossen worden; allerdings hatten die Bundesländer noch Änderungen zur Finanzierung gefordert. Als Ergebnis beteiligt sich der Bund nun mit bis zu 70 Prozent an den Investitionskosten. Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Kinder der ersten Klasse und wird schrittweise ausgeweitet, bis 2029/30 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse eine Ganztagsbetreuung zusteht.