Matthias Hauer MdB

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Matthias Hauer MdB im Paul-Löbe-Haus.

Grundgesetzänderung für Schulen und sozialen Wohnungsbau

Zu wichtigen Zielen der großen Koalition gehören die bessere Ausstattung von Schulen, die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Da die Gesetzgebungskompetenz für diese Bereiche weitgehend bei den Ländern liegt, bedürfen die vorgesehenen Finanzhilfen des Bundes Grundgesetzänderungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund künftig Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur bundesweit fördern darf, d.h. nicht nur für finanzschwache Kommunen. Beim sozialen Wohnungsbau ist für den Bund die Möglichkeit vorgesehen, zweckgebundene Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen zu gewähren. Zudem sollen die Möglichkeit zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs erweitert und Planfeststellung sowie Plangenehmigung der Bundesfernstraßenverwaltung verfassungsrechtlich abgesichert werden. Da für die Änderungen im Bundestag und Bundesrat auch die Stimmen von FDP und Grünen benötigt werden, stehen der Unionsfraktion schwierige Verhandlungen bevor.