Matthias Hauer MdB

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Matthias Hauer MdB im Paul-Löbe-Haus.

Grundsteuer: Mehrbelastung vermeiden

Am 10. April hat das Bundesverfassungsgericht bekannt gegeben, dass die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig ist. Sie muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Die seit 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien „völlig überholt“ und führten zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ der Immobilienbesitzer, so das Gericht. „Wohnen – ob im Eigentum oder zur Miete – muss bezahlbar bleiben“, sagt Matthias Hauer. Das Ziel ist eine aufkommensneutrale Reform, die Mehrbelastungen möglichst vermeidet und den Kommunen Rechtssicherheit über ihre Grundsteuereinnahmen gibt.

„Wir brauchen ein Verfahren, das eine schnelle und einfache Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer dauerhaft ermöglicht.“ Entscheidend für die künftige Höhe der Grundsteuerbelastung wird aber nicht nur die Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage sein, sondern gerade auch die Höhe der Hebesätze. Diese legt jede Kommune in eigener Verantwortung fest. Bei der Grundsteuerreform handelt es sich um eine der wichtigsten steuerlichen Gesetzgebungsvorhaben der kommenden Jahre. Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die bedeutendste Einnahmequelle der Kommunen.

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