Matthias Hauer MdB

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Bundeskanzlerin Angela Merkel eröffnet die parlamentarischen Beratungen am Donnerstag mit einer Regierungserklärung zum G 20-Gipfel und zum Europäischen Rat. © Bundesregierung, Guido Bergmann

Illegale Autorennen werden zur Straftat

Rücksichtslose Raser werden in Zukunft deutlich härter bestraft: In seiner letzten Sitzungswoche in dieser Legislaturperiode führte der Deutsche Bundestag dazu einen neuen Straftatbestand ein. Bislang wurden illegale Autorennen als Ordnungswidrigkeit nur mit Bußgeld geahndet. Erst bei Eintritt eines Personen- oder hohen Sachschadens lag ein Delikt nach dem Strafgesetzbuch vor. Nach der neuen Fassung des § 315 d StGB kann künftig derjenige zu Haft verurteilt werden, der illegale Autorennen veranstaltet oder daran bloß teilnimmt. Bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe drohen, wenn eine Person dabei schwer verletzt oder getötet wird. Die Vorschrift erfasst auch Einzelraser, die zu schnell fahren, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

Durch die Gesetzesänderung wird es nun auch möglich, neben der Verhängung von Fahrverboten die Tatfahrzeuge einzuziehen. „Von illegalen Autorennen geht eine große Gefahr aus. Auch die jüngsten Vorfälle – zuletzt mit einem Todesopfer in Mönchengladbach – haben gezeigt, dass mehr Abschreckung erforderlich ist. Deshalb ist folgerichtig, dass nunmehr ein eigener Straftatbestand diese Delikte härter   ahndet und auch die Einziehung der Fahrzeuge ermöglicht wird“, so Matthias Hauer MdB.

Strafbare Inhalte in Sozialen Netzwerken schneller löschen
Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte: In Sozialen Netzwerken wimmelt es an Beiträgen, die aggressiv, verletzend oder sogar strafbar sind. Schon heute sind die Betreiber sozialer Netzwerke verpflichtet, Rechtsverletzungen wie Volksverhetzung, Beleidigungen und Verleumdungen unverzüglich zu löschen. „In der Praxis werden die Anbieter der Sozialen Netzwerke ihrer Verantwortung aber noch nicht gerecht“, so Matthias Hauer. Das Gesetz schreibt zum Beispiel ein wirksames und transparentes Beschwerdemanagement sowie einen so genannten inländischen „Zustellungsbevollmächtigten“ vor, der als verantwortlicher Ansprechpartner beim Betreiber fungieren soll und über die Durchsetzung von Ansprüchen in Deutschland Auskunft gibt.