Matthias Hauer MdB

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Am Mittwoch ist Matthias Hauer MdB im Bundestag zum ersten Mal mit dem Wirkstoff Moderna geimpft worden. Zuvor hatte der Bundestagspräsident alle Abgeordneten dazu aufgerufen.

Impfturbo sorgt für mehr Geimpfte

Für vollständig Geimpfte und genesene Menschen entfallen ab diesem Wochenende zahlreiche Corona-Beschränkungen. Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Der Bundesrat hat die Verordnung heute gebilligt. Für Geimpfte und Genesene gelten damit automatisch die gleichen Erleichterungen, die bisher Menschen mit negativem Corona-Test vorbehalten sind: Das heißt, sie können zum Beispiel zum Friseur, in Geschäfte oder auch in den Zoo gehen – jedoch ohne ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen zu müssen. Vollständig geimpfte oder genesene Personen dürfen sich unbeschränkt treffen. Auch von Ausgangssperren oder Quarantäne-Pflichten sind sie ausgenommen. Die Pflicht zum Maskentragen und Abstandhalten bleibt jedoch bestehen. Derzeit haben etwa 8,8 Prozent der Menschen in Deutschland einen vollständigen Impfschutz. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte nach dem Impfgipfel mit den Ministerpräsidenten der Länder am Montag verkündet, dass die Impfrangfolge nach Alter, Beruf oder Vorerkrankung spätestens im Juni aufgehoben werden könne. Das Impftempo soll weiter beschleunigt werden.

Hass im Netz bekämpfen

Strafbare Inhalte in Sozialen Netzwerken können künftig besser bekämpft werden. Das Parlament hat dazu am Donnerstag Änderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet. Das Bundeskriminalamt kann damit strafbare Inhalte besser auswerten und Straftäter verfolgen. „Das Netz ist kein straffreier Raum. Diejenigen, die andere beleidigen und bedrohen, können sich nicht auf den Schutz der Meinungsfreiheit berufen“, so Matthias Hauer MdB, der auch Mitglied im Ausschuss Digitale Agenda ist. Gleichzeitig war es der Union wichtig, Nutzerinnen und Nutzer gegenüber den Netzwerken zu stärken. Plattformen müssen transparent darstellen, wie sie den Schutz der Meinungsfreiheit sicherstellen. Wenn Inhalte gesperrt werden, können Nutzerinnen und Nutzer nunmehr eine Begründung und Überprüfung der Entscheidung verlangen.