Matthias Hauer MdB

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Inkraftreten des Selbstbestimmungsgesetzes

Am 1. November ist das von der Ampel beschlossene sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten – das ist kein Anlass zur Freude. Matthias Hauer MdB hatte im Deutschen Bundestag gegen dieses Gesetz gestimmt. 

Über 99 % der Menschen identifizieren sich mit dem Geschlecht, mit dem sie geboren wurden – als Frau oder Mann. Hinzu kommen intersexuelle, transsexuelle und nichtbinäre Menschen. Intersexuelle Menschen weisen von Geburt an sowohl weibliche als auch männliche Geschlechtsmerkmale auf. Sie konnten – wegen der fehlenden Eindeutigkeit der biologischen Geschlechtszuordnung – bereits im Rahmen der alten gesetzlichen Regelungen ihre Geschlechtszuordnung einfach wählen bzw. wechseln, beispielsweise auf die Option „divers“. Bei transsexuellen Menschen weicht das ursprüngliche biologische Geschlecht davon ab, wie sie ihre eigene Geschlechtszuordnung empfinden. Das Gefühl, im falschen Körper geboren zu sein, führt oft zu jahrelangem Leidensdruck. 

Auch nach alter Rechtslage war die Änderung des Geschlechtseintrags sowie des Vornamens in diesen Fällen möglich. Das gleiche gilt für nichtbinäre Personen, also für Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen. Für Änderungen waren bislang zwei Sachverständigengutachten einzuholen, um festzustellen, dass sich das Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird.

Mit dem sogenannten Selbstbestimmungsgesetz haben SPD, Grüne und FDP weitreichende Änderungen vorgenommen. Anstatt einzelne Regelungen sinnvoll anzupassen, die Betroffene als diskriminierend empfanden, geht die Ampel weit über das Sinnvolle hinaus und schafft neue gravierende Konflikte. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass es ein berechtigtes Anliegen des Gesetzgebers ist, „dem Personenstand Dauerhaftigkeit und Eindeutigkeit zu verleihen, ein Auseinanderfallen von biologischer und rechtlicher Geschlechtszugehörigkeit möglichst zu vermeiden und einer Änderung des Personenstands nur stattzugeben, wenn dafür tragfähige Gründe vorliegen und ansonsten verfassungsrechtlich verbürgte Rechte unzureichend gewahrt würden“. 

Das ignorierte die Ampel. Das Geschlecht ist in unserer Gesellschaft ein wichtiges Kriterium bei der Zuteilung von Rechten und Pflichten, beispielweise im Verteidigungsfall, beim Arbeitsschutz oder bei Gleichstellungsmaßnahmen. Auch der Zugang zu Frauenschutzräumen oder die Bewertung im Sport ist meist an das Geschlecht geknüpft. Für keines dieser Spannungsfelder bietet das Ampel-Gesetz geeignete Lösungsansätze. Hier drei konkrete Regelungen des Ampel-Gesetzes, die für Matthias Hauer eine Ablehnung des Gesetzes zwingend machten:

Die Regelungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags von Minderjährigen sind inakzeptabel, weil nun Kinder und Jugendliche ohne eine externe Begutachtung oder Beratung ihren Geschlechtseintrag wechseln können. Es können gesetzliche Vertreter ab sofort sogar schon bei Säuglingen eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens vornehmen. Minderjährige ab 14 benötigen zwar die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder des Familiengerichts, müssen aber nur noch erklären, dass zuvor eine Beratung erfolgt ist. Nachgewiesen werden muss eine Beratung jedoch nicht.

Unverantwortlich ist auch, dass Änderungen des Geschlechtseintrags und der Vornamen nicht den Meldebehörden zur Aktualisierung der Register mitgeteilt werden. Es eröffnet immense Missbrauchsmöglichkeiten, dass Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesverwaltungsamt, Verfassungsschutz und anderen Behörden diese Informationen vorenthalten werden. Diese Regelung lädt Kriminelle zur Identitätsverschleierung ein.

Das Gesetz wälzt die Probleme im Zusammenhang mit dem Schutz der Intimsphäre (beispielsweise Zugänge zu Saunen, Fitnessstudios oder Umkleidekabinen für Frauen) komplett auf die Betreiber vor Ort ab, ebenso die Bewertung im Sport auf die Sportverbände. Das halte ich ebenso wenig für sinnvoll wie eine starre und kurze Sperrfrist, die jährlich eine erneute Änderung ermöglicht.

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