Matthias Hauer MdB

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Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) bei einer Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag. Am 3. Juni wurde das Integrationsgesetz beraten, das u.a. sein Ressort betrifft. © Deutscher Bundestag, Achim Melde

Integrationsgesetz kommt

„Fördern und Fordern“: Unter diesem Prinzip steht das Integrationsgesetz, das am 3. Juni in Erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde. Das Gesetz beinhaltet Angebote und Pflichten für Flüchtlinge zur Integration. Flüchtlingen wird laut Gesetzentwurf der Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt erleichtert. Andererseits werden rechtliche Konsequenzen für fehlende Integrationsbemühungen klar geregelt.

Leistung wird belohnt

Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis kann künftig erst nach fünf Jahren erworben werden – wenn u.a. hinreichende Sprachkenntnisse und eine überwiegende Lebensunterhaltssicherung gewährleistet sind. Bei herausragender Integration besteht diese Möglichkeit bereits nach drei Jahren. Mit der Wohnsitzauflage bekommen Länder und Kommunen zudem ein Instrument an die Hand, die Konzentration in Ballungsräumen zu verhindern. Wie die Wohnsitzauflage umgesetzt wird, ist Landessache. „Integration kann nur dann gelingen, wenn die Verteilung stimmt. Die NRW-Landesregierung muss mit der Wohnsitzauflage verhindern, dass es die meisten Flüchtlinge in die großen Städte zieht“, erklärt Matthias Hauer.

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